Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Binabob

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Schönen guten Tag Frau Bader , Ich habe eine Frage bezüglich des Antrages Teilzeit in elternzeit . Im Moment bin ich noch schwanger , und erwarte im Mai / Juni ein Baby . Ich würde gerne bereits jetzt meine Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden sowie anschließend Teilzeit in elternzeit . Ich habe vor 3 Jahre elternzeit zunehmen - 1 Jahr zuhause zu bleiben und im Anschluss 2 Jahre Teilzeit in elternzeit zu machen . Allerdings bin ich im Moment noch etwas unschlüssig , wie viele Stunden ich dann arbeiten möchte . Nun meinte mein Arbeitgeber , dass ich es auch so machen könnte , dass ich den Antrag auf Elternzeit unter der Bedingung stellen kann, dass Ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten kann, ohne eine (genaue) Stundenzahl zu nennen. ( und dann erst Später , nach Einhaltung der Frist die Stundenzahl, welche ich arbeiten möchte , fristgerecht mitteile ) Nun zu meiner Frage . Stimmt dies so und wenn ja wie würden Sie dies formulieren , so dass es auch rechtskräftig ist . Ich hoffe sie können mir helfen , ich bin im Moment etwas am verzweifeln . Ich weiß ich muss dies noch nicht beantragen , dennoch hätte ich es gerne schon erledigt . Mit freundlichen Grüßen Bina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie beantragen 2 Jahre EZ und haben dann die Option auf Verlängerung 2. Zusätzlich zu dem Antrag (der keiner ist) teilen Sie mit, dass Sie voraussichtlich ab... xy Stunden arbeiten wollen, am liebsten von bis. 3. 7 Wo. vor Beginn der TZ beantragen Sie diese. Einen Anspruch haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


Binabob

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Ich habe noch eine kurze Anmerkung . Heißt das auch ich kann meine elternzeit direkt für 3 Jahre beantragen , jedoch die Teilzeit in Elternzeit erst später ?


Binabob

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Ich weiß sie dürfen keine Formulierungen vornehmen tut mir sehr leid für die obige Frage nach einer Formulierung . deshalb hier meine Frage ob man es so in der Art formulieren könnte . Bzw ob dies so okay wäre oder ob man das so nicht machen kann / sollte. Selbstverständlich würde ich dies dann ordentlicher formulieren . Hiermit beantrage ich die Elternzeit im Anschluss meines Mutterschutzes für 3 Jahre , unter der Bedingung, dass ich im 2. und 3. Jahr der Elternzeit, in Elternteilzeit arbeiten kann. Eine genaue Anzahl der Wochenstunden während der Teilzeit in Elternzeit werde ich Ihnen fristgerecht Anfang des Jahres 2022 zukommen lassen bzw . beantragen. Vielen lieben Dank im Voraus Frau Bader


Himbeere2008

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Elternzeit beantragt man nicht, sie wird dem Arbeitgeber 7 Wochen vor ihrem Antritt mitgeteilt. Er hat kein Mitspracherecht. Du solltest min. 2 Jahre angeben, falls du späer das 3. nehmen möchtest, benötigst du vom AG keine Zustimmung. Die Teilzeit ab dem 2. Jahr würde ich mit Tages- und Uhrzeitangabe stellen.


Felica

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Gebe 2 Jahre EZ an, mindestens. Teile dem AG mit, das du planst ab Juni 22 innerhalt der EZ in TZ zu arbeiten und man sich wegen der genauen Stundenanzahl und genauen Planung 3 Monate vorher bespricht. Auf keinen Fall nur ein Jahr EZ einreichen, der AG muss der Verlängerung nämlich nicht entsprechen. Er darf diese dann ablehnen. Jetzt kann er zwar die TZ in der EZ ablehnen, macht er das aber nicht, gilt diese als genehmigt und du musst nicht befürchten das er dann in 1,5 Jahren nichts mehr von deinem Wunsch weiß. Es macht schon deshalb auch Sinn in die Meldung direkt mögliche Wunschzeiten wie zB nur vormittags (wegen Betreuung) reinzuschreiben. Auch ist es völlig ok von bis Angaben zu machen, wie zB 15-25 Std über 3-5 Tage am Vormittag verteilt. Wie gesagt, er kann dann sagen, er genehmigt das mit nur vormittags nicht, er kann aber nicht die EZ verbieten als solches. Nimmt er aber deine Meldung so an und widerspricht den einzelnen Punkten nicht, ist das fest. Du selbst kannst aber durchaus die TZ-Vereinbarung kündigen wenn du merkst, das wird nichts.


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