Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

katrin1305

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Hallo Frau Bader, ich möchte ab 13. LM wieder in TZ arbeiten gehen. Mein Freund bleibt in LM 12 und 13 in EZ zu Hause, um auch in LM 13 die Kitaeingewöhnung zu machen. Wir planen im besten Fall dann, wenn auch mein Freund wieder arbeiten geht, also ab LM 14, 4 Monate Partnerschaftsbonus zu beantragen, falls meinem Freund die TZ genehmigt wird. Mein Arbeitgeber hat 3 TZ Modelle (20, 24 oder 32 h), es sind Individuelle Modelle in Einzelfällen möglich, immer auf 6 Monate befristet. Sowohl Stundenanzahl als auch Aufteilung sind gar nicht mit unseren Kitazeiten zu Beginn vereinbaren. Ebenso nicht mit dem Partnerschaftsbonus, wo ich zwischen 25 und 30 h arbeiten müsste. Frage: Kann mein Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich eines der Modelle wähle? Was passiert wenn wir uns nicht einig werden? Wer hat hier welche Rechte? Ich habe 2 Jahre Elternzeit. Geburtstermin war der 25.3. ich würde ggf. gerne erst ab 1.4. wieder arbeiten, den Partnerschaftsbonus aber ab 25.4. beantragen, sodass es zu den Elternzeitmonaten passt. Ist das möglich? Oder muss ich dann auch am 25.3. wieder anfangen, obwohl ich erst einen Monat später wieder Eltergeld bekäme ( ich bekomme 12 Monate voll, der 13. wäre dann pausiert). Tausend Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie ja nur 30 Std arbeiten dürfen, passt das 32 Std Modell nicht. Ansonsten ist es andersherum zu betrachten: Sie beantragen nach Ihren Wünschen EZ, der Ag kann es aus betrieblichen Gründen (zB weil es nicht in den Arbeisablauf passt) ablehnen. Am besten ist daher, wenn Sie sich mit ihm einigen. Liebe Grüße NB


cube

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Ja, der AG kann darauf aus betrieblichen Gründen bestehen. Du kannst also Wunschzeiten einreichen, er kann diese aber ablehnen. Dann hättest du die Möglichkeit, während der EZ bei einem anderen AG zu arbeiten.


katrin1305

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Ok alles klar. Also wenn ich nicht auf einen Gegenvorschlag eingehen würde, wäre eine Ablehung möglich. Die Frage ist dann wie realistisch das ist bei einer Firmengröße von um die 200 Mitarbeitern und Werbebranche, in der flexible Arbeitszeiten und Home Office täglich Brot und vergleichsweise leicht umsetzbar sind. Hier wegen einer Stunde mehr oder weniger abzulehnen finde ich schon mehr als fragwürdig. Weiß jemand Bescheid zur Frage bzgl. Startdatum? Könnte mein Arbeitgeber z.B. mein Gehalt vom 1.4. bis 24.4. berechnen und ab dann wieder auf die Lebensmonate weil ich dann wieder Elterngeld bekommen würde?


cube

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Naja, sie es mal so: wenn sie dir, neben diesen Paketen noch eine Sonderreglung genehmigen, dann müssen sie im Zweifel allen 200 MA´s ihre individuellen Forderungen erfüllen. Das Problem ist nicht dein sicher umsetzbarere Wunsch - sondern das der AG dann im Sinne der Gleichbehandlung auch allen anderen solche Dinge genehmigen müsste.


katrin1305

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Ja, ist klar. Es ist nur tatsächlich in der Teilzeitregelung erwähnt, dass Individuallösungen in Einzelfällen möglich sind. Ich kenne auch einige, die welche haben. Ich möchte nur so gut wie möglich vorbereitet sein und wissen, wo ich rechtlich ungefähr stehe und welche Argumente ich auf den Tisch legen könnte


cube

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Wie gesagt: du kannst natürlich alles mit deinem AG besprechen und individuell regeln. Rein rechtlich sind es aber zwei verschiedene Verträge die auch eigenständig behandelt werden müssen. Der AG kann also durchaus verlangen, dass du dich pro Vertrag entscheidest, was du beantragst. Und dementsprechend Wünsche, die nur in Abhängigkeit von evt. Änderungen beim anderen Vertrag "fällig" werden ablehnen. Ich seh da ehrlich gesagt nicht, das du deinen Wunsch rechtlich untermauern könntest. Da ich selber auch schon die verschiedensten Wünsche auf dem Tisch hatte, kann ich dir nur sagen: ich als AG würde dem auch nicht zustimmen. Das wäre mir zu viel "wenn x, dann y - wenn aber y nicht, dann doch x" usw. Zumal es mich als AG eben in meiner Planung sehr einschränken würde. Du möchtest EZ in beiden Verträgen für 2 Jahre - kein Problem. TZ in EZ möchtest du in Vertrag B nach 1 Jahr - kein Problem. Wenn Stelle B aber abgebaut wird, möchtest du TZ in A - das ist ein Problem. Denn nun muss ich - selber noch nicht wissend, ob B abgebaut wird oder nicht - für A jemanden finden, dem ich aber gleich sagen muss, dass der Vertrag evt. nach einem Jahr beendet wird, evt. aber doch 2 Jahre läuft. Klar kann ich eine Vertrag entsprechend aufsetzen: Befristet für 1 Jahr auf Grund EZ-Vertretung mit der Option auf Verlängerung bis zur tatsächlichen Rückkehr. Dann muss ich als AG aber damit rechnen, das dieser MA aus eigene Sicherheitsgründen schon mal rechtzeitig nach einem Job für das nächste Jahr sucht und dann weg ist - obwohl ich ihn dann doch auch für das 2. Jahr brauchen würde. Daher würdest du von mir ein "Nein" hören. Und wie gesagt: denk mal an die eigene Sicherheit: B ist zum Zeitpunkt deines TZ-Antritts noch da - ich habe also meine Pflicht als AG gemäß Absprache erfüllt. 3 Monate später fällt B weg. Und dann hast du keinen Anspruch auf A, denn du wolltest nur für den Fall das B bis zu Beginn der TZ weg ist, auf A ausweichen können.


katrin1305

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Hey, ich glaube, du hast das falsch verstanden. Ich bin bereits seit einem Jahr in EZ, 2 sind beantragt, mein Einstieg ist für Ende März geplant. Meine Stelle ist frei, alle freuen sich, dass ich komme. Es geht jetzt nur um die Konditionen. wie auch immer, ich krieg das schon hin. Vielleicht gibt es ja auch gar keine Probleme, will nur ein bisschen vorbereitet sein


cube

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Ah ok - ändert aber dennoch nichts an dem, was ich zu den Anträgen auf TZ in EZ bezüglich der beiden Stellen geschrieben habe :-) Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg für deine Verhandlungen! Wer weiß, vielleicht ist dein Chef da total easy :-)


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