Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit "vorgeben"

Frage: Teilzeit in Elternzeit "vorgeben"

Myriel9

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Partner und ich wollen uns nächstes Jahr für einige Monate die Kinderbetreuung aufteilen. In dieser Zeit haben wir keine Kita/Oma, wir müssen uns also abwechseln. Er arbeitet wochentags im Büro und hat eine sichere Zusage, dass er bei 20 Stunden/w donnerstags, freitags und jeden 2. Mittwoch frei haben wird. Ich arbeite im Krankenhaus (ständig wechselnde Schichten incl. Wochenende/Feiertage) und möchte meinem Arbeitgeber anbieten, dass ich jeden 2. Mittwoch, sowie flexibel an den Tagen Donnerstag bis Sonntag und an Feiertagen einsetzbar bin (auch zum Nachtdienst), ich wäre also "nur" montags und dienstags nicht verfügbar. In meiner Abteilung arbeiten aber viele zeitlich flexible Kollegen, daher sollten diese Tage an sich immer problemlos besetzbar sein. Ich weiß, dass ich keinen Anspruch habe, exakt die Arbeitszeiten zu erhalten, die mir vorschweben (dass z. B. 5 x die Woche 3 Stunden arbeiten im Krankenhaus wenig Sinn macht ist mir klar), denke aber, dass ich bei o. g. Angebot doch gut einsetzbar sein sollte, zumal ich ja nur 50 % arbeiten möchte. Denken Sie, dass mein Arbeitgeber diesen Wunsch dennoch einfach ablehnen könnte, weil es ihm "immer noch nicht" flexibel genug ist? Dann könnte man ja z. B. auch jeder Mutter, die wegen Kitazeiten "nur" bis 14 Uhr arbeiten kann, einfach die Teilzeit in Elternzeit verweigern? Danke vorab, mit freundlichen Grüßen, Myriel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, kann er. Dann müssen Sie sich bei einem anderen Ag eine TZ in der EZ suchen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Ja, man kann aus betrieblichen/organisatorischen Gründen bestimmte Zeiten verweigern (auch zB der Mutter nur bis 14 Uhr zu arbeiten wg. Kita). Einerseits ist es gut, genaue Zeiten anzugeben, damit der AG einen eben nicht doch so einsetzen kann, wie es nicht passt. Andererseits erhöht Unflexibilität die Möglichkeit, das der Antrag abgelehnt wird - besonders, wenn der Beruf eben eigentlich flexible Einsatzzeiten verlangt. Du musst bedenken, dass der AG dann anderes Personal so einplanen muss, damit es bei dir passt - ab dem Moment, wo dann jemand zB nur noch Spätschicht machen muss, wäre dieser MA zu deinen Gunsten benachteiligt. Ich finde, du bietest deinem AG aber schon einen großen Spielraum an Arbeitszeiten an. Sprech doch einfach mal unverbindliches mit ihm darüber. Evt. stellt sich dabei raus, dass deine Wünsche gar kein Problem wären? Lehnt er ab, dürftest du innerhalb der TZ bei einem anderen AG arbeiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...