Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit nach neuer Reform für bereits geborene Babies

Frage: Teilzeit in Elternzeit nach neuer Reform für bereits geborene Babies

asile22

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Liebe Frau Bader, Meine Tochter ist im April 2020 geboren und ich fange jetzt wieder in Teilzeit in Elternzeit mit 75% (30 Stunden) an zu arbeiten. Der Anspruch auf Elterngeld ist dann bereits erloschen. Nachdem die neue Reform zum Elterngeld und Elternzeit für 2021 bekannt gegeben wurde, habe ich bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Erhöhung zu 80% (32 Stunden) ab 1. September 2021 beantragt. Dies wurde nun jedoch leider abgelehnt mit der Begründung, dass die neue Reform nur neue Babies und Eltern betrifft. Für mich ist das etwas unverständlich, schließlich soll die neue Reform doch auch viele Verbesserungen zur Vereinbarung von Beruf und Familie bringen und vor allem berufstätige Mütter unterstützen. Warum sollte so ein Gesetz denn dann einen großen Teil der Mütter diskriminieren und ausschließen? Ich hoffe auf Ihren Rat, Vielen Dank!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei jeder Gesetzesänderung haben wir derartige Diskussionen. Es ist immer so, dass klare Angaben zum Stichtag gemacht werden - wer davor liegt, ist nicht davon betroffen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Es ist nun einmal so, dass es für vieles einen Stichtag gibt - so auch bei dieser Gesetzesneuerung.


Dojii

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Die neue Gesetzesfassung gilt tatsächlich nur für Kinder, die nach dem 01.09.2021 geboren werden und nicht rückwirkend für bereits geborene Kinder, das ist leider richtig so. Stichtagsregelungen sind im deutschen Recht quasi alltäglich und verstoßen gem. diverser richterlicher Entscheidungen auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. sind nicht diskriminierend. Bisher wurde jede neue Version im Elterngeldgesetz mit einer Stichtagsregelung eingeführt, die auch alle so richterlich bestätigt wurden. "Der Gesetzgeber sei frei, aufgrund sachlicher Überlegungen eine solche Frist zu setzen, obwohl jeder Stichtag gewisse Härten mit sich bringe. Eine Übergangsregelung hätte einen größeren Verwaltungsaufwand mit sich gebracht, argumentierten die Verfassungsrichter weiter. Der Gesetzgeber habe deshalb darauf verzichten dürfen."


mellomania

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das gilt erst für kinder, die AB dem 1.9.21 geboren werden. selbst wenn dein Kind am 30.10.21 geboren wäre, gilt es NICHT. das ist genauso mit der Neuregelung, dass z.b. 2 JAhre Elternzeit über das 3. lebensjahr geschoben werden dürfen und 3 Abschnitte EZ eingereicht werden dürfen. auch das gilt NUR für kinder, die AB dem 1.7.15 geboren sind. Eltern, deren Kinder am 30.6.15 geboren sind, können das eben NICHT in Anspruch nehmen. das hat doch mit Diskriminierung nix zu tun. Alle Gesetze, JEDE Vorschrift hat einen Stichtag. Schau dir die Einschulugen an. Könnte hier noch so viel Aufzählen. nützt aber nix. es gilt für dich leider nicht


KielSprotte

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Zitat das gilt erst für kinder, die AB dem 1.9.21 geboren werden. selbst wenn dein Kind am 30.10.21 geboren wäre, gilt es NICHT. Was ist das denn wieder für eine Aussage??? Das neue Gesetzt gilt für alle Kinder die am oder ab dem 01.09.21 geboren werden!!!!! Wieso soll es also nicht gelten wenn das Kind am 30.10.21 geboren wird??? DAS musst du mir mal erklären?!


mellomania

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