Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit bei anderem AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teilzeit in Elternzeit bei anderem AG

Ariane09

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, vor längerer Zeit waren Sie mir schon einmal behilflich bezüglich der Verlängerung meiner Elternzeit. Ich war damals in Teilzeit in Elternzeit bei meinem AG tätig. Dieser wollte die Verlängerung der Elternzeit um das dritte Jahr nicht anerkennen. Dank Ihnen und etwas Nachdruck wurde es dann doch anerkannt. Parallel dazu wurde jedoch meine Teilzeittätigkeit aufgekündigt, da das Projekt weggefallen ist. Seither war ich wieder komplett in Elternzeit. Mir ist durchaus klar, dass ich eine Teilzeittätigkeit beim HauptAG hätte einklagen können, wollte dies jedoch aus mehreren Gründen, teils finanzieller, teils persönlicher nicht. Nun meine Frage: Ich habe die Möglichkeit kurzfristig, bei einem anderen AG eine Teilzeittätigkeit zu beginnen. Da mein HauptAG mir ja keine Teilzeittätigkeit mehr zur Verfügung stellen konnte, gehe ich recht in der Annahme, dass es dann keiner Zustimmung vom Haupt AG mehr bedarf? Ich lediglich mitteilen muss, wo und welchen Stundenumfang ich parallel zur Elternzeit tätig bin? Ist die Angabe des neuen AG überhaupt notwendig? Ich habe im Internet dazu widersprüchliche Aussagen gefunden. Was passiert wenn ich es nicht mitteile? Im schlimmsten Fall Kündigung? Ich gehe sowieso stark davon aus, dass ich nach Ablauf der Elternzeit die Kündigung erhalten werde. Ich bedanke mich schonmal bei Ihnen im Vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, er muss zustimmen. Das bedeutet, Sie müssen ihm genaue Angaben machen, wo Sie wie arbeiten wollen - er muss prüfen können, ob ein Mitbewerber vorliegt. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Doch du brauchst seine Zustimmung. Er kann sie dir unter den von dir angegebenen Umständen nicht wirklich verweigern, aber dennoch musst du sie einholen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Theoretisch könnte er ja jetzt doch eine Stelle für dich haben. Ist ja schon einige Zeit her, dass du gefragt hast. Den neuen Arbeitgeber musst du angeben, da der Hauptarbeitgeber dir die Zustimmung u.A. verweigern darf, wenn du bspw. bei der Konkurrenz arbeiten möchtest oder sonstwie dem eigenen Betrieb durch deine Teilzeit schaden könntest. Und das kann er nur beurteilen, wenn er weiß wo du hin möchtest.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...