Ariane09
Sehr geehrte Frau Bader, vor längerer Zeit waren Sie mir schon einmal behilflich bezüglich der Verlängerung meiner Elternzeit. Ich war damals in Teilzeit in Elternzeit bei meinem AG tätig. Dieser wollte die Verlängerung der Elternzeit um das dritte Jahr nicht anerkennen. Dank Ihnen und etwas Nachdruck wurde es dann doch anerkannt. Parallel dazu wurde jedoch meine Teilzeittätigkeit aufgekündigt, da das Projekt weggefallen ist. Seither war ich wieder komplett in Elternzeit. Mir ist durchaus klar, dass ich eine Teilzeittätigkeit beim HauptAG hätte einklagen können, wollte dies jedoch aus mehreren Gründen, teils finanzieller, teils persönlicher nicht. Nun meine Frage: Ich habe die Möglichkeit kurzfristig, bei einem anderen AG eine Teilzeittätigkeit zu beginnen. Da mein HauptAG mir ja keine Teilzeittätigkeit mehr zur Verfügung stellen konnte, gehe ich recht in der Annahme, dass es dann keiner Zustimmung vom Haupt AG mehr bedarf? Ich lediglich mitteilen muss, wo und welchen Stundenumfang ich parallel zur Elternzeit tätig bin? Ist die Angabe des neuen AG überhaupt notwendig? Ich habe im Internet dazu widersprüchliche Aussagen gefunden. Was passiert wenn ich es nicht mitteile? Im schlimmsten Fall Kündigung? Ich gehe sowieso stark davon aus, dass ich nach Ablauf der Elternzeit die Kündigung erhalten werde. Ich bedanke mich schonmal bei Ihnen im Vorraus.
Hallo, nein, er muss zustimmen. Das bedeutet, Sie müssen ihm genaue Angaben machen, wo Sie wie arbeiten wollen - er muss prüfen können, ob ein Mitbewerber vorliegt. Liebe Grüße NB
Dojii
Doch du brauchst seine Zustimmung. Er kann sie dir unter den von dir angegebenen Umständen nicht wirklich verweigern, aber dennoch musst du sie einholen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Theoretisch könnte er ja jetzt doch eine Stelle für dich haben. Ist ja schon einige Zeit her, dass du gefragt hast. Den neuen Arbeitgeber musst du angeben, da der Hauptarbeitgeber dir die Zustimmung u.A. verweigern darf, wenn du bspw. bei der Konkurrenz arbeiten möchtest oder sonstwie dem eigenen Betrieb durch deine Teilzeit schaden könntest. Und das kann er nur beurteilen, wenn er weiß wo du hin möchtest.
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