Ich bin seit 18 Jahren in einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigt und bin momentan in Elternzeit.während der elternzeit bin ich in einem anderen Geschäft teilzeit arbeiten gegangen,dadurch dass wir uns mit der Chefin wegen der Arbeitszeiten nicht einigen konnten musste ich kündigen.würden nir dadurch Probleme beim jobcenter entstehen d.h. Sperrung der Leistungen oder wird sich nichts ändern weil ich sowieso ein Hauptjob habe?!Danke Für die Antwort im Voraus P.Akcay
von
gune35
am 06.01.2020, 00:17
Antwort auf:
Teilzeit Arbeit bis 30 Std während der Elternzeit kündigen
Hallo,
ich verstehe gar nicht worum es geht.
Sie haben doch einen Job, wieso Leistungen der Agentur f Arbeit? Und den Hauptjob haben Sie doch gekündigt?
Bitt die Frage neu formulieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2020
Antwort auf:
Teilzeit Arbeit bis 30 Std während der Elternzeit kündigen
Wieso Leistungen vom Jobcenter? Das Arbeitsamt kann ergänzend alg1 gewähren über den Stundenumfang den man arbeiten kann. 15-30h die Woche
Und bei wem wurde gekündigt? Soweit ich weiß, kann man den Teilzeit job in Elternzeit ganz normal kündigen.
Mitglied inaktiv - 06.01.2020, 07:07