liebe frau bader, ich wohne mit meiner tochter im ausland. der kv in deutschland. nun hat er nach 1,5 jahren beim deutschen gericht einen antrag gestellt wegen umgang. (das fiel ihm einfach mal so ein, sonst kein interesse) meine frage: welches gericht ist denn fuer mich zustaendig? ich hab mal gelesen, dass das gericht am wohnort des kindes, bzw. der sorgeberechtigten zustaendig ist. stimmt das? wie geht das denn dann, wenn das auslaendische gericht dafuer zustaendig ist? muss er mich dann privat hier verklagen? viele fragen, aber ich weis nicht so richtig was ich jetzt machen soll. bis jetzt war ich noch bei keinem anwalt, da ich ja nicht weis, wer nun ueberhaupt was macht. denn macht das gericht in deutschland nichts, weil es das nicht kann, dann muss er ja erstmal privat klagen, dann kann ich ja immer noch einen nehmen. fuer ihre antwort bin ich ihnen jetzt schon dankbar. lg
Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 23:41