Mitglied inaktiv
Hallo, Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, wenn ein Drogeriemarkt im Kassenbereich (sehr schmaler Durchgang) Nikoläuse u.ä. (und das im Oktober) in Augenhöhe eines 3jährigen Kindes aufbaut, so dass zum Schreck der kopfschüttelnden Kassiererin das Kind Nikolaus & Co. greifen und aufreißen kann? Ich war gerade - in Begleitung eines zwillingswagens und meiner 29mon. Tochter - mit Bezahlen beschäftigt als ebendies passierte. Anschließend kaufte ich den Nikolaus. Ärgere mich heute noch darüber. Freundllichen Gruß von Heinke aus Schorndorf
Hallo, ja, dürfen die. Aber ein Kind in dem Alter haftet nicht-höchstens die mutter, die die Aufsichtspflicht verletzt hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Logisch dürfen die das da aufbauen sonst müßten die ja die gesammten Süßigkeiten aus den Regalen nehmen damit da die Kleinen nicht dran kommen! Außerdem sollte ein Kind mit 3 Jahren eigentlich wissen das man soetwas nicht macht !!! Allerdings hättest Du den Nikolaus nicht bezahlen müssen ! Maria
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