brini83
Hallo, mir wurde eigentlich gesagt, das ich nur 4 Std an der Kasse sitzen muß und danach irgendwas anderes machen darf. Momentan läuft das aber leider nicht so. Strickt 4-5 std an der kasse, dann ne halbe Stunde Pause und dann wieder zur Kasse.
Hallo, grundsätzlich ist das zulässig. Etwas anderes könnte gelten, wenn das zu gesundheitlichen Schwierigkeiten führt. Dann muss der Arbeitgeber in die Möglichkeit schaffen, zwischendrin aufzustehen, kurz herum zu laufen, bevor Sie die Arbeit weitermachen. Bei ganz erheblichen Schwierigkeiten kann es zu einem ganzen oder teilweisen Beschäftigungsverbot kommen. Liebe Grüße NB
drosera
Hallo Brini, hier fehlt Kontext. Bist du schwanger und erwartest Schutz vor Dauersitzen aus dem Mutterschutzgesetz?
brini83
Ich bin in der 16 Ssw.
cube
Einer Schwangeren muss grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sich zwischenzeitlich zu bewegen. Also aufzustehen oder umgekehrt (bei mehr stehenden Tätigkeiten) sich zu setzen. Oder im Zweifelsfall auch hinzulegen. Gibt es besondere Gründe, weswegen die Zeit an der Kasse für dich nicht zumutbar ist oder geht es dir einfach nur ums Recht (ist nicht böse gemeint!). Denn wenn es triftige Gründe gibt, würde ich den AG darauf hinweisen.
brini83
Auf den Stühlen bekommt man total Rückenschmerzen. Und nach längerer Zeit sitzen bekomm ich Bauchschmerzen ( Unterleibsschmerzen ) seit ich schwanger bin.
cube
Wie gesagt: mit dem AG darüber reden. Er kann das nicht einfach so wissen - jede Schwangerschaft ist anders. Kann er dir die Steh-/Geh-Pausen (dabei reden wir aber nicht von 30 mIn., sondern mal 5 Minuten rumlaufen, stehen) muss er dir entweder eine andere Tätigkeit zuweisen, bei der dies möglich ist oder dir ein BV/Teil-BV aussprechen. Ab dem 6. Monat wird idR eh ein Teil-BV vom AG ausgesprochen bei rein sitzenden oder stehenden/gehenden Tätigkeiten, wodurch die Arbeitszeit auf 4 Std/Tag reduziert wird. Daraus ergibt sich: 4 Std ist eine solche Tätigkeit grundsätzlich zumutbar. Aber wie gesagt mit der Möglichkeit, sich zwischenzeitlich eben auch mal anders zu bewegen. Das du vorher bereits Rückenschmerzen durch die Stühle hattest, ist jetzt aber nicht relevant. Die hattest du auch schon vorher und hättest da entsprechend schon etwas sagen können. Das würde ich also nicht als Argument bringen.
Felica
Mit dem AG sprechen. Im Notfall krank schreiben lassen. Sitzende Tätigkeit ist mit dem Mutterschutz vereinbar. Theoretisch könntest du ja auch aufstehen an der Kasse. Was der AG sicherstellen muss ist das du die Möglichkeit zu Pausen hast und ab dem 7ten Monat das du keine rein stehende Tätigkeit über 4 Stunden hast. Vermute mal du verwechselst da das reine stehen mit dem sitzen. Rest muss man halt individuell schauen. Du kannst auch testen ob ein Sitzball was für dich ist wenn ausreichend Raum im Kassenbereich. Nur so als Tipp. Oder ob ein anderer Stuhl eine Lösung ist.
Mitglied inaktiv
... darfst du jederzeit eine kleine Pause machen und ggf auch auf einer Ruheliege ausruhen. Du darfst auf Toilette und was essen/trinken. Du kannst deinen Arbeitgeber darauf ansprechen, dass du gerne zwischendurch was anderes machen möchtest. Das wird alles im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besprochen. Wenn nicht, wende dich an die Gewerbeaufsicht. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für einen Kassenarbeitsplatz.
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