Streichung von Vergünstigungen während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Streichung von Vergünstigungen während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, als Mitarbeiterin eines Reisebüros hatte ich die Möglichkeit, vergünstigte Flugscheine in Anspruch zu nehmen. Seit Mai 2000 bin ich in Elternzeit. 1 Jahr nach der Geburt meines ersten Kindes bekam ich ein zweites Kind. Bis jetzt konnte ich vergünstigte Flugscheine nutzen. Als ich jetzt wieder Tickets für meine Familie und mich beantragt habe, erhielt ich die Information, dass die "Vergünstigungen für Angestellte im ruhenden Arbeitsverhältnis" gestrichen wurden. Ist dies rechtens? Für mich stellt es doch eine klare Benachteiligung dar. Immerhin steht in jedem Stellenangebot der Touristikbranche, dass die "üblichen Vergünstigungen" geboten werden, was im Grunde genommen nur die Flugscheine/Reisen betrifft. Bedarf es da nicht einer Änderungskündigung, um diese Vergünstigungen für Angestellte im ruhenden Arbeitsverhältnis auszuschließen? Vielen Dank und herzliche Grüße Christine

Mitglied inaktiv - 14.10.2002, 10:23



Antwort auf: Streichung von Vergünstigungen während der Elternzeit

Liebe Christine, da das Arbeitsverhältnis suspendiert ist, hat er Recht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2002



Antwort auf: Streichung von Vergünstigungen während der Elternzeit

Hallo, weiß nicht, ob Dich meine Ansichten interessieren, werde sie Dir aber trotzdem mitteilen: Ich gehe davon aus, daß die Vergünstigungen auf freiwilliger Basis deines Arbeitgebers erfolgten. Wenn er sie nun für ruhende Arbeitsverhältnisse streichst, wirst Du sie deshalb nicht einfordern können. Und zudem würde ich sagen, sei froh, daß Du bisher derlei Vergünstigungen im EU erhalten hast, da ich keinen Job kenne, in dem es ähnliches gibt. Ich finde, daß Du Deinem Arbeitgeber eigentlich zum Dank verpflichtet wärst, statt Dich jetzt zu beschweren. Nichts für ungut und viele Grüße von wutzel.

Mitglied inaktiv - 15.10.2002, 23:28



Antwort auf: Streichung von Vergünstigungen während der Elternzeit

wutzel, auch ich weiß nicht, ob dich meine "ansichten" interessieren, aber 1. geht es mir nicht um ansichten, sondern um fundiertes wissen zu einem problem, welches meine Familie und mich betrifft und 2. verstehe ich Dich also richtig, dass Du z.B. als Mitarbeiterin einer Einzelhandelskette in Elternzeit lieber Deinen Mund hälst, als den Dir zustehenden Mitarbeiterrabatt einzufordern? Und Du bist auch noch glücklich damit, dass Dir solche Vergünstigungen ohne Ankündigung gestrichen werden, obwohl Deine Familie mit nur noch einem Einkommen über die Runden kommen muss? Wo bin ich denn hier gelandet? Mein Gott, ich bin doch keine Person zweiter Klasse, weil ich meine Kinder selbst erziehen und nicht erziehen lassen möchte. Auch als Angestellte im Erziehungsurlaub hat man Rechte und Pflichten.

Mitglied inaktiv - 21.10.2002, 13:53



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