Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR

Kunderella

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat ein Arbeitszeitkonto, auf dem die Überstunden gesammelt werden, die üblicherweise mit Freizeit ausgeglichen werden sollen. Das Unternehmen ist teilweise verstaatlicht und deswegen wird besonders darauf geachtet, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werdne und nicht zuviele Überstunden geleistet werden. Der BR hat deswegen festgelegt, dass auf Arbeitszeitkonten, die mehr als 120 Überstunden geleistete Mehrarbeit aufweisen diese auf 40 gekürzt wird. Ist das rechtens? Das hiesse ja, man wird - durch die Fülle der Arbeit und die Zielvereinbarungen - genötigt, mehr zu arbeiten, damit aber die Arbeitszeitgesetze erfüllt werden, wird diese Arbeitszeit dann auf dem Papier gestrichen? das wäre doch paradox? Mein Mann hätte den Freizeitausgleich dringend für die Familie benötigt. Danke.


arlett1978

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Ich empfehle www.frag-einen-anwalt.de.


Kunderella

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Was heisst RUB?


Mitglied inaktiv

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Rund ums Baby ! Auch wenn ihr ein Kind habt, Deine Frage ist Arbeitsrecht und kein Familienrecht.


Kunderella

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Ach so, entschuldigung. Für mich ging es irgendwie doch rund ums Baby, da wir die Überstunden zwecks Eingewöhnung bei der Tagesmutter eingeplant hatten :-) Werde es aber dann mal im Bereich Arbeitsrecht versuchen. Danke


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