Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann hat ein Arbeitszeitkonto, auf dem die Überstunden gesammelt werden, die üblicherweise mit Freizeit ausgeglichen werden sollen. Das Unternehmen ist teilweise verstaatlicht und deswegen wird besonders darauf geachtet, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werdne und nicht zuviele Überstunden geleistet werden.
Der BR hat deswegen festgelegt, dass auf Arbeitszeitkonten, die mehr als 120 Überstunden geleistete Mehrarbeit aufweisen diese auf 40 gekürzt wird.
Ist das rechtens? Das hiesse ja, man wird - durch die Fülle der Arbeit und die Zielvereinbarungen - genötigt, mehr zu arbeiten, damit aber die Arbeitszeitgesetze erfüllt werden, wird diese Arbeitszeit dann auf dem Papier gestrichen? das wäre doch paradox?
Mein Mann hätte den Freizeitausgleich dringend für die Familie benötigt.
Danke.
von
Kunderella
am 19.03.2012, 22:23
Antwort auf:
Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR
RUB!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2012
Antwort auf:
Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR
Ich empfehle www.frag-einen-anwalt.de.
von
arlett1978
am 20.03.2012, 07:22
Antwort auf:
Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR
Was heisst RUB?
von
Kunderella
am 20.03.2012, 11:45
Antwort auf:
Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR
Rund ums Baby !
Auch wenn ihr ein Kind habt, Deine Frage ist Arbeitsrecht und kein Familienrecht.
Mitglied inaktiv - 20.03.2012, 12:45
Antwort auf:
Streichung bereits geleisteter Überestunden durch BR
Ach so, entschuldigung. Für mich ging es irgendwie doch rund ums Baby, da wir die Überstunden zwecks Eingewöhnung bei der Tagesmutter eingeplant hatten :-)
Werde es aber dann mal im Bereich Arbeitsrecht versuchen.
Danke
von
Kunderella
am 26.03.2012, 10:23