Hallo Frau Bader,
in meinem AV steht:
Schließlich erhält der AN einen Zuschuss zu den Kosten für den Kindergartenbesuch der Tochter YYY in Höhe von EUR XXX. Hierüber ist ein Nachweis vorzulegen.
Da mein Mutterschutz am 30.04.08 beginnt, möchte mir mein AG den Kindergartenzuschluss ab 05/08 nicht mehr bezahlen.
Ist das Rechtens?
Falls nein, wie kann ich argumentieren bzw. gibts einen Gesetztestext dazu?
Danke
Gruss Doris
Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 19:00
Antwort auf:
Streichung Kindergartenzuschuss
Hallo,
ich sehe es wie Desirée
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2008
Antwort auf:
Streichung Kindergartenzuschuss
Also ich sehe es so:
IM Mutterschutz wird er da schlechte Karten haben den Zuschuß zu streichen.
Denn während dieser Zeit bleibt einer werdenden Mutter ja sogar ein Geschäftswagen (solange die private Nutzung gestattet ist)...
Erst in der EZ ist wohl Ende.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.04.2008, 20:44