juliane-marie
Hallo Frau Bader, ich lese grad, dass der Steuerklassenwechsel 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen muss, damit er sich positiv auf das Elterngeld auswirkt. Mein Mutterschutz beginnt jetzt am 29. Mai 2020. 7 Monate vorher wäre September 2019 - da war ich ja noch nicht mal schwanger. Ich habe Ende Oktober/Anf. November 2019 von meiner SS erfahren. Entbindungstermin ist der 10.07. Ich habe dann sofort den Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt, der dann ab Dezember 2019 auch galt. Bis zur Geburt im Juli 2020 werde ich in den überwiegenden Monaten somit in Steuerklasse 3 sein... aber bis zum Beginn des Mutterschutzes ist dies rechnerisch doch fast nie möglich. War mein Steuerklassenwechsel jetzt ganz umsonst? Was kann ich tun, damit für die Elterngeldberechnung die Steuerklasse 3 zugrunde gelegt wird? Das ist für uns sehr wichtig, da es einen großen Unterschied beim Elterngeld ausmacht. VG
Hallo, die Mehrzahl der MOnate muss die neue Lohnsteurklasse vorliegen - man kann auch auf den Mutterschutz zT verzichten, damit es passt. Liebe Grüße NB
Dojii
Rein rechtlich reichen schon 6 Monate, da bei zwei Steuerklassen mit jeweils 6 Monaten die neuere gilt, bei dir also die 3. Davon ausgehend, dass der Mutterschutz im Mai 2020 beginnt wäre der Bemessungszeitraum also Mai 2019 bis April 2020. Von Dezember 2019 bis April 2020 hättest du 5 Monate die Steuerklasse 3. Hier gibt es jetzt die Möglichkeit, auf die drei Tage Mutterschutz im Mai zu verzichten, arbeiten zu gehen oder Urlaub zu nehmen und so den Beginn des Mutterschutzes auf Juni 2020 zu verschieben. Dann hättest du mit Mai 2020 insgesamt 6 Monate die neue Steuerklasse und diese würde beim Elterngeld berücksichtigt werden.
juliane-marie
Und geht das noch so kurfristig (Morgen ist ja schon der Beginn des Mutterschutzes)? Oder muss ich Fristen einhalten? Hat das sonst noch Konsequenzen? Und kann ich wirklich nur für 3 Tage auf den Mutterschutz verzichten - also das wäre dann jetzt Morgen (FR), SA und SO.
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