Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklasse

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Hallo, ich bin in der 6. Woche schwanger und überlege, ob ich mir das Kind als Alleinerziehende "leisten" kann. Ich müsste 8 Wochem nach der Geburt wieder arbeiten, allerdings dann auf 6 Stunden täglich reduzieren und das Kind zu einer Tagesmutter geben. Wieviel Ersparnis habe ich durch die Änderung von Steuerklasse 1 auf 2? Mit wievielen Zuschüssen kann ich sonst noch rechnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


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heutzutage muß in deutschland niemand mehr nach 8 wochen wieder arbeiten, ob ae oder bepartnert. der erzeuger ist dir und dem kind zu unterhalt verpflichtet, kann er nicht zahlen, hast du anspruch auf alg2, auch hartz4 genannt und das, solange bis dein kind einen kigaplatz hat, also mit 3. stkl 1 und 2 kannst du grad knicken, der unterschied ist peanuts. damit kann man kein kind ernähren.


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Hi Franken Mami! Auf wikicareer kannst Du Dir nicht nur den Unterschied berechnen, sondern erhälst auch sonst einen prima Überblick zum Thema Steuerklassenwahl. Der direkte Einstig in den Steuerrechner über: http://www.wikicareer.de/gehaltsrechner/ Weitere Infos zur Steuerklassenwahl findest Du unter: http://www.wikicareer.de/magazin/Steuerklasse/ Liebe Grüße, Anne [Rheinland-Mami ;-)]


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