Happymom24
Hallo Frau Bader Mein Mann braucht die Steueridentifikationsnummer von seinem Kind (nicht unser gemeinsames) um diese bei seinem Arbeitgeber angeben zu können um weiterhin den Kinderzuschuss zu bekommen ( er arbeitet beim Bund). Die Kindsmutter weigert sich jedoch ihm diese mitzuteilen und die zuständige behördliche Stelle will ihm die Nummer auch nicht mitteilen,da er kein gemeinsames Sorgerecht besitzt. Was können wir tun um an die Steuerid zu gelangen ?
Hallo, ich würde sie schriftlich auffordern unter Hinweis auf den Unterhalt (der ja ohne Zuschuss niedriger ist u dann neu berechnet werden muss) Liebe Grüße NB
Pamo
Er kann doch ganz einfach das Sorgerecht beantragen. Wenn er sich bisher gekümmert hat, dann bekommt er es. Wenn nicht, dann braucht er doch den Freibetrag auch nicht wirklich, oder?
luvi
Hallo, gemeinsames Sorgerecht hängt übrigens nicht davon ab, ob er sich gekümmert hat oder nicht. Nur Kindeswohlgefährdung spricht dagegen, laut Aussage vom Jugendamt. LG luvi
Sternenschnuppe
Erlebe ich gerade selbst mit im engen Freundeskreis. Die Mutter muss nur hartnäckig genug die Kommunikation verweigern und schon gibt es kein GSR, weil es das Kindeswohl dann gefährdet. Aber nicht genug um das Kind zum Vater zu geben. Regt sich die Mutter auf schadet das dem Kind und bringt es in einen Loyalitätskonflikt des es ohne GSR nicht geben würde. Steht orignal so im Beschluss.
Happymom24
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Zwei Tage vor GGerichtsverhandlung sagte die Kindsmutter im Beisein des Jugendamtes das mein fFreund das Sorgerecht bekommt und wir die Verhandlung absagen sollen. Haben wir gemacht. Beim nächsten Termin wo mein Freund unterschreiben sollte das sie sich das Sorgerecht teilen meinte die Kindsmutter sie hätte es sich anders überlegt. Wir hätten also erneut vor Gericht ziehen müssen. Bis der erste Termin zuStande kam verging ein dreiviertel Jahr und Anwaltskosten mussten wir tragen. Nochmal zu klagen und alle Kosten auf uns zu nehmen kam nicht in Frage. Und mit dem Kinderzuschuss steigt das NettoEinkommen und somit auch der KindesunterhalT.also wäre es im Interesse des Kindes das er beantragt wird.
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