Mitglied inaktiv
Kann ich mich während des Erziehungsurlaubs bei einem anderen Arbeitgeber bewerben oder muß ich erst beim alten Arbeitgeber kündigen, bevor ich die Bewerbung losschicke. Wie ist es auch wenn ich mich selbstständig machen möchte? Muss ich dann vorher kündigen, bevor ich "Gewerbe anmelde"?
Liebe Mini, ich denke, Sie wollen beim neuen AG keinen EU machen, sondern anfangen, zu arbeiten? Dann kündigen Sie ganz normal und gehen ein neues Arbeitsverhältnis ein. Wenn Sie beim neuen AG nicht im EU sind, entfällt auch der besondere Schutz, z.B. vor Kündigungen. ES gelten die üblichen Fristen, wenn Sie nicht zum Ende des EU kündigen. Sie können auch erst kündigen und dann einen neuen Vertrag unterschreiben, dann haben Sie das Risko, arbeitslos zu sein. Einen Gewerbeschein können Sie unabhängig davon beantragen. Wenn Sie den GS haben ohne zu kündigen, müssen Sie sich die Nebentätigkeit genehmigen lassen. Grúß, NB
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