Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

steht mir mein alter Arbeitsplatz zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: steht mir mein alter Arbeitsplatz zu?

sandra15

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Hallo Frau Bader bevor ich schwanger wurde saß ich an der Kasse,was ich gerne weiter nach der Elternzeit machen würde halt nur Frühschicht. Da mein Kind bald in die Kita kommt muss ich so arbeiten können, das ich mein Kind abholen und hinbringen kann,nun weis ich nicht mehr ob ich etwas unterschreiben musste als ich ein Gespräch hatte zwecks Teilzeit, Soll laut Chef nicht mehr an die Kasse sondern zum Auspacken was aber nicht in meinem Arbeitsvertrag steht, kann der das einfach so? Ist der nicht verpflichtet meinen Arbeitsplatz frei zu halten? Bitte um eine Antwort


Mitglied inaktiv

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Bedenke eines, Du hast zwar einen Anspruch auf deinen alten Vertrag oder vergleichbares, aber, Du hast kein Anrecht auf Wunsch-Arbeitszeiten. In Zukunft also nur vormittags arbeiten wenn Du sonst auch nachmittags und abends gearbeitet hast, dem muss der AG nicht zustimmen. Versuche da also einen Kompromiss zu finden. Ansonsten gilt eh nur das was im Vertrag steht, und genau auf diese Dinge hast Du auch einen Anspruch und musst diesen im Gegenzug auch so nachkommen. Heißt auch, wenn Du nun von VZ auf TZ wechselst, sei es innerhalb der EZ oder außerhalb, müssen entsprechend "umgerechnet" werden.


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