Schönen guten Tag, sehr geehrte Frau Bader,
kann ein Arbeitgeber (will mobben) der Arbeitnehmerin, die zuvor Büroleiterin war, nach Rückkehr von der Elternzeit anordnen, dass sie künftig nur noch auf Anweisung der anderen Angestellten zu arbeiten hat?
Gehalt bleibt gleich aber eine Degradierung ist offensichtlich. Der Arbeitgeber hat gleich nach der Elternzeit gekündigt und auf Grund der Kündigungsschutzklage ist er stinksauer.
Kann der AN etwas gegen die Degradierung unternehmen und sich dagegen wehren, dass eine neue Kollegin mit viel weniger Berufserfahrung und geringerer Position das Sagen haben soll?
Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 14:16
Antwort auf:
Alter Arbeitsplatz nach Elternzeit
Hallo,
erstmal ist wichtig, was im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten muss die Tätigkeit gleich oder vergleichbar sein. Büroleitung ist nicht das geliche wie Kopierarbeiten.
Ich denke auch, das ist Mobbing.
Wehren geht halt nur wieder über RA/ Klage
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2010
Antwort auf:
Alter Arbeitsplatz nach Elternzeit
Hllo,
so weit ich weiß, muß er Dir einen gleichwertigen Arbeitsplatz geben (also keine Gehaltseinschränkungen) aber so lange das Tätigkeitsfeld das gleiche ist?
Da bin ich mal gespannt auf Fr. Baders Antwort.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 29.05.2010, 11:04
Antwort auf:
Alter Arbeitsplatz nach Elternzeit
Da steht nix außergewöhnliches drin. Dass er das selbe GEhalt zahlen muss, steht fest. Aber ich weiß, dass er vorhat, mich nur "Muffti-Arbeiten" machen zu lassen. Damals leitete ich das Büro komplett. Ich bildete Azubis aus u.s.w. Nun werde ich wohl Kopiearbeiten und dergleichen machen dürfen.
Das halte ich jedoch für reine Schikane und möchte gern wissen, ob er mich durch eine andere Mitarbeiterin ohne jegliche Qualifizierung anweisen lassen darf.
Mitglied inaktiv - 29.05.2010, 14:46