pupsey2013
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz erstreckte sich von 24.11.2017 bis 13.03.2018. Vor Beginn des Mutterschutzes hatte ich 4 Wochen Beschäftigungsverbot (26.10. bis 23.11.2017). Von meinem Arbeitgeber erhalte ich zu meinem Bruttogehalt jeden Monat 40 € VWL, 100 € betriebliche Altersvorsorge sowie einen Tankgutschein in Höhe von 44 €. Die 100 € betriebliche Altersvorsorge habe ich auch während der Zeit des Mutterschutzes erhalten, die restlichen Leistungen aber nicht. Stehen mir die VWL und der Tankgutschein während dieser Zeit trotzdem zu oder eher nicht? Zum Tankgutschein gab es bei Einführung einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag, der folgendes besagt: „Ergänzend zum Arbeitsvertrag vom ... erhält der Arbeitnehmer einen monatlichen Zuschuss zu seinen Aufwendungen in Form eines Sachbezuges. Dieser Zuschuss wird gewährt als Tankgutschein in de jeweils vom Gesetzgeber festgelegten zugelassenen Höhe. Die zulässige Höhe dieser Aufwendungen beträgt zurzeit 44 €/Monat. Sollten sich die gesetzlich zulässigen Höchstsätze für Sachbezüge verändern, gelten diese Änderungen auch für diesen Nachtrag.“ Des Weiteren fange ich am 16.01.2019 wieder an zu arbeiten, nehme aber ab diesem Tag bis einschließlich 31.01.2019 erst einmal alten Urlaub. Da ich aber ab 16.01. theoretisch wieder ins Berufsleben einsteige, steht mir da der Tankgutschein schon zu oder nicht? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe!
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB
User-1753445573
"einen monatlichen Zuschuss zu seinen Aufwendungen" Da du im BV keine Aufwendungen hast weil du nicht zur Arbeit fährst, würde ich mal sagen der Tankgutschein steht dir nicht zu.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe jetzt verschiedene Meinungen gehört bezüglich Vermögenswirksame Leistungen im Mutterschutz. Wenn es so ist, dass sie gezahlt werden müssen/können vom AG, steht das dann irgendwo, weil ich nicht glaube, dass mein Chef, diese dann auch freiwillig zahlen will? Danke schon mal! Tinchen
Sehr geehrte Frau Bader, stehen mir während des BV und des Mutterschutzes VWL und Tankgutscheine zu? Danke für Ihre Hilfe!
Hallo Frau Bader, Ich würde gern wissen, ob mir während des Mutterschutz noch meine Vermögenswirksamen Leistungen (40€) und mein monatlicher Spritgutschein (44€) zusteht? Meine ich hätte mal gelesen, dass es so ist. Bei mir ist beides vertraglich als „Gehalt“ festgelegt... In der Elternzeit geht es natürlich nicht, aber wie ist es im Muttersch ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job