AndreaOtt
Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Ort gibt es zwei Kindergärten, die nach einem ähnlichen Konzept arbeiten. Da dieses Konzept so gar nicht zu unserem Kind passt, haben wir uns entschieden unser Kind in einem Nachbarort in einen Waldkindergarten zu geben. Nun wurde uns gesagt, dass normalerweise die Gemeinden der Kinder 100 Euro Zuschuss zum KiGa Beitrag geben. Unsere Gemeinde weigert sich aber, so müssen wir nun einen Teil des Zuschusses selber tragen. Darf die Gemeinde sich weigern oder haben wir ein Anrecht auf den Zuschuss? Schliesslich sparen sie doch Geld, weil wir unseren Sohn nicht in ihre Einrichtung gegeben haben... Danke und Gruß, A.Ott
Hallo, Leider kann ich Ihnen nicht sehr viel weiter helfen, weil die Beantwortung landesspezifisch ausfallen müsste. Grundsätzlich gilt § 5 SGB VIII: Wunsch- und Wahlrecht (1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. (2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist. Der Umgang mit diesem Bundesrecht und seine Untersetzung (Kostenausgleich zwischen Gemeinden) ist allerdings sehr unterschiedlich. Ich rate Ihnen sich an Ihr Jugendamt zu wenden. Liebe Grüsse, NB
momworking
Ich habe die Auskunft, dass die Gemeinde wo du wohnst, den Zuschuss dann der Gemeinde überweisen muss, wo der Kindergarten ist. Du darfst als Eltern den KiGa also unabhängig von der Gemeinde wählen. Das machen die natürlich nicht so gerne. Wir sind aus Hessen, falls das hilfreich ist. VlG Annette
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