Mitglied inaktiv
Hallo,wenn ich wärend des Erziehungsurlaub Sozialhilfe beantrage, muß ich sie dann später zurückzahlen? Und muß der Kindsvater nur für das kind aufkommen, oder auch für mich? Wird eine Abfindung beim Arbeitslosengeld angerechnet?
Hallop, nein, Sie müssen es nicht zurückzahlen, es sei denn, Sie hätten in dieser Zeit unterhaltsansprüche. Auch ohne Ehe ist eine Verpflichtung bis zum 3 Lj unter Umständen gegeben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Vonn Sozialhilfe mußt du zurück zahlen wenn du sie weniger als 6 monate bekommst. Wenn du mit dem Kindsvater verheiratet warst muß er auch für Dich zahlen ansonsten nur für das Kind.Und die Anrechnung der Abfindung zählt glaube ab einer bestimmten Höhe aber ganz genaue kann ich nicht sagen. Hoffe es hilft Dir ein wenig. Gruß Janine
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