Frage: Sorgerechtsverfügung

Hallo Frau Bader Vielen Dank für ihre Zeit Der leibliche Vater meines Sohnes ist vor vier Jahren verstorben. Mein Sohn ist seit der Geburt schwerbehindert und wird lebenslange Betreuung benötigen. Mein Sohn ist 2012 geboren Für den Fall dass mir etwas passiert, würde ich gerne meinen Partner das Sorgerecht übertragen, da er für ihn ohnehin wie sein Papa ist und ich weiß dass er sich stets um meinen Sohn kümmern wird. Wir sind nicht verheiratet, bereits seit 9 Jahren liiert. An wen muss ich wenden um diese (Sorgerechtsverfügung??) zu beantragen. Wichtig dabei ist mir, dass das Sorgerecht erst in Kraft tritt falls mir etwas zustößt. Ich hoffe ich habe nicht zu umständlich umschrieben worum es mir geht. Vielen Dank

von Steffi0405 am 11.01.2023, 21:21



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2023



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