Mein Fall :
ich bin in dem 7 Monat schwanger und wohne seit kurzem 500 km vom Kindesvater entfernt. Er hat mich überall blockiert und möchte sowohl zu mir als auch zum Kind kein Kontakt mehr. Die Vaterschaftsanerkennung ist noch nicht gemacht.
Meine Frage ist:
Falls er Antrag auf Sorgerecht stellen wird, wäre es möglich dies gerichtlich auf Grund sehr weite Entfernung umzugehen?
Oder gibt es vielleicht irgendwelche andere Möglichkeiten es umzugehen? Da ich später nicht jedesmal fragen will, ob ich mit dem Kind reisen darf.
Im Voraus besten Dank für Ihre Hilfe.
von
Toffuschka
am 04.07.2021, 10:40
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
er wird grundsätzlich ein Anspruch auf elterliche Sorge haben. Eine Ausnahme könnte gelten, wenn sie ausführen, dass er keinerlei Kontakt zu dem Kind hat und haben will (Beweise) und deshalb auch keine Entscheidungen, das Kind betreffend, mit treffen kann. Insbesondere bei der großen Entfernung. Damit habe ich schon häufig Erfolg gehabt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2021
Antwort auf:
Sorgerecht
Das sind ungelegte eier, warte ab, wie es sich entwickelt.
Vll zieht er ja in deine nähe?
Geh über die brücke, wenn du davor stehst!
Mitglied inaktiv - 04.07.2021, 17:48
Antwort auf:
Sorgerecht
Ich will nicht, dass er in meine Nähe zieht. Er hat mich überall blockiert.
Ich will allein Sorgerecht haben und sicher sein, dass er das nicht bekommt, auch wenn er Antrag stellen wird.
Ich will in der Zukunft meine Ruhe haben und nicht jedesmal ihn um alles fragen.
Er wird sich eher jedesmal quer stellen um mir mein Leben schwieriger zu gestalten.
von
Toffuschka
am 04.07.2021, 19:07
Antwort auf:
Sorgerecht
Das kann ich sehr gut verstehen, du kannst das alles wollen, aber was er macht, kannst du nicht steuern.
Du kannst ihn nicht als vater angeben, dann hast du deine ruh.
Aber sonst viele schwierigkeiten.
Ein kind macht sich halt nicht alleine.
Warum bist du sooo wütend?
Mitglied inaktiv - 04.07.2021, 19:32
Antwort auf:
Sorgerecht
Ich muss ihn als Vater eintragen, sonst mache ich mich wegen falsche Aussage (Vater unbekannt) vom Gericht strafbar.
Ich bin eher vorgesorgt und frage ich mich, wenn er selbst mich blockiert, wieso sollen wir das Sorgerecht 50%/50% haben.
von
Toffuschka
am 04.07.2021, 19:46
Antwort auf:
Sorgerecht
Warte doch in Ruhe ab. Wenn er dich überall blockt, zeigt es doch das er wenig Interesse hat. Falls aber doch, wirst du wegen der Entfernung alleine nicht das alleinige Sorgerecht behalten. Selbst wenn ihr euch spinnefeind seit. Spielt keine Rolle. Den das Kind zählt. Und nur das. Du oder er, das ist Nebensache. Je schneller du das akzeptierst, desto leichter. Und wegen dem Sorgerecht, bewerte das nicht über. Regel alles was möglich ist sobald das Kind auf der Welt ist und bevor er überhaupt auf die Idee kommt und dann warte ab. Falls er zuviel Stress macht, lässt du seine Zustimmung halt ersetzen. Gerichtlich. Macht er zuviel zicken, kann er es dann auch verlieren.
von
Felica
am 04.07.2021, 20:07
Antwort auf:
Sorgerecht
Das kind ist noch nicht mal auf der welt...entspann dich und sei grad froh, dass er dich blockiert.
Freu dich auf dein kind und lass alles laufen!
Du musst ihn auch nirgends aktiv eintragen, lass das jugendamt machen!
Mitglied inaktiv - 04.07.2021, 20:17
Antwort auf:
Sorgerecht
Wo kommt denn da jetzt ein Gericht ins Spiel? Da fehlt mir jetzt ein Teil der Geschichte.
Solange du kein Geld vom Vater oder vom Staat an des Vaters Statt haben willst, brauchst du den Vater überhaupt nicht angeben. Wäre aber für spätere (finanzielle) Rechte des Kindes und emotional natürlich sinnvoll. Aber wenn man einen üblen Mann nicht an der Backe haben will, kann man natürlich spontan Amnesie bekommen.
Wenn du Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss haben willst, nunja, dann musst du ihn angeben. Und ja, dann wäre Lügen Betrug bzw Sozialbetrug.
von
drosera
am 04.07.2021, 20:25
Antwort auf:
Sorgerecht
Das sind wirklich ungelegte Eier. Das Kind ist nicht einmal auf der Welt. Was möchtest Du jetzt genau mit ihm klären?
Hattet ihr denn bis zu Deinem Wegzug Kontakt?
Vielleicht möchte er erst sicher sein dass es wirklich sein Kind ist und wird sich dann auch kümmern.
Überbewerte das Sorgerecht nicht, es sind soooo wenige Dinge wo Du wirklich seine Unterschrift benötigst. Und die kann notfalls gerichtlich ersetzt werden.
Nach der Geburt alles ans Jugendamt abgeben, die kümmern sich um Anerkennung und Unterhalt.
Habe ich damals auch gemacht und hat wunderbar funktioniert.
Hier bei uns hat der leibliche Vater auch keinen Kontakt haben wollen, das zieht er nun seit 15 Jahren eisern durch.
von
Sternenschnuppe
am 04.07.2021, 21:41
Antwort auf:
Sorgerecht
Mir würde nur die staatliche Unterstützung "Unterhalt" für das Kind reichen. Nur bei Jugendamt wurde mir klar gesagt, wenn ich sein Name verschweige: zu einem mache ich mich strafbar, zum anderen werde ich kein "Unterhalt" von Staat bekommen. Aus dem Grund muss ich ihn als Vater eintragen, damit er vaterschaftsanerkennung macht und Unterhalt zahlt. Ansonsten werde ich sowohl von Staat als auch von ihm nichts bekommen. Darauf möchte ich nicht verzichten. Einer soll zahlen,entweder oder.
Das Problem ist, sobald er zahlen muss, wird er Anspruch auf Sorgerecht haben. Was ich auch gerichtlich nicht verweigern kann. Dann bin ich gezwungen 50% an Sorgerecht ihm abzugeben. Dann muss ich ständig ihm wegen allen möglichen Unterschriften hinterher rennen.
Da beißt sich die Katze am eigenen Schwanz.
von
Toffuschka
am 05.07.2021, 00:18
Antwort auf:
Sorgerecht
Du hast nicht verstanden, dass die Pflicht, Unterhalt zu zahlen, absolut nichts mit Sorgerecht oder Umgangsrecht zu tun hat. Selbst wenn er keinen Unterhalt zahlt, hat er Umgangsrecht und kann auch Sorgerecht beantragen.
von
Port
am 05.07.2021, 00:59
Antwort auf:
Sorgerecht
es gibt keinen weg, den antrag auf gsr zu verhindern. du solltest aber vorsichtshalber alles sammeln, was bei einer möglichen gerichtsverhandlung für dich spricht. entfernung, seine blockade, die aussage dass er keinen kontakt will usw.
wenn der antrag kommt (wovon ich nicht ausgehe, aus meiner erfahrung mit vielen ähnlichen fällen heraus) suchst du dir ein*e gute*n anwält*in.
Aber selbst wenn sich das gsr nicht verhindern lässt brauchst du seine zustimmung nicht zum verreisen, solange du nicht nach afghanistan oder sonst ein kriegsgebiet reist. die unterschrift des anderen elternteils ist wesentlich seltener notwendig als viele leute meinen. und wenn er sich querstellt lässt du seine unterschrift vom gericht ersetzen. da macht er sich nur lächerlich.
von
WonderWoman
am 05.07.2021, 09:55
Antwort auf:
Sorgerecht
Leider hat die AP auch meine Fragen nicht beantwortet.
Sie ist schwanger 500km weggezogen.
Das wird ihn nicht als Vater disqualifizieren.
Er will jetzt! keinen Kontakt! Muss er auch nicht, das Kind ist noch nicht da.
Die Ämter und Gerichte interessiert auch nicht was mal war, sondern lediglich was gut für das Kind in der Zukunft ist.
Ohne es zu wissen, aber vielleicht ist sie fremdgegangen, er hat sich getrennt und nun ist sie 500km weg.
Da würde ich auch nix wissen wollen bevor ich weiß ob das wirklich mein Kind ist.
Vielleicht ist er auch ein Arschloch welches eine Abtreibung wollte und sie ist geflohen…..
Zwei Möglichkeiten, zwei völlig andere Vorraussetzungen.
von
Sternenschnuppe
am 05.07.2021, 11:07
Antwort auf:
Sorgerecht
soso, die vergangenheit interessiert nicht, aber ob sie fremdgegangen ist macht einen unterschied?
ich habe nirgendwo geschrieben, dass sie sicher das gsr verhindern kann. versuchen kann sie es aber, und ich würde es an ihrer stelle tun. zumindest sollte sie ihre chancen von einer fachperson einschätzen lassen. das macht aber erst sinn, wenn der kv das gsr irgendwann nach der geburt beantragt.
für das gsr sind deine beiden szenarien ohne konsequenz. weil vergangenheit, wie du selber sagst.
von
WonderWoman
am 05.07.2021, 11:39
Antwort auf:
Sorgerecht
Weder die Entfernung noch ein monate- oder jahrelanges Nicht-interessieren eines Elternteils verhindert, dass dieser dennoch das Sorgerecht beantragen und auch bekommen kann.
Dem KIND soll der Umgang zu beiden Elternteilen ermöglicht werden.
Verhindern kannst du das nur, wenn eine wie auch immer geartete Kindeswohlgefährdung durch den Vater vorliegen würde - die aber erst mal von dir nachgewiesen werden müsste.
Dementsprechend würde ich auch sagen: abwarten, ob er überhaupt das Sorgerecht und Umgang haben will.
von
cube
am 05.07.2021, 11:48
Antwort auf:
Sorgerecht
KANN!
ich habe nie gesagt, dass er es nicht bekommen kann. aber es kann auch sein, dass er es nicht bekommt.
was soll das eigentlich? er KANN gewinnen. er KANN verlieren. er KANN den ganzen scheiss auch bleiben lassen. alles ist möglich. nichts anderes sage ich.
von
WonderWoman
am 05.07.2021, 11:59