Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht

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Ich bräuchte bitte mal eine kurze Einschätzung, welche Cancen bestehen, dass ein unverheirater Papa seinen Sohn zugesprochen bekommt. Situation ist folgende: Mein Schwager und seine Freundin haben ein Kind zusammen (Leon 3 Jahre) - zusammen sind sie seit 4 Jahren, sind nicht verheiratet, haben jedoch gemeinsames Sorgerecht und er war jetzt 3 Jahre im Mutterschutz. Leon ist ein total Papa und Großeltern bezogenes Kind - Mama geht 30 Std./Woche arbeiten. Ich würde sagen, Leon kann eher ohne Mama sein, wie ohne Papa. Nun will sie sich trennen, da Kind ja in den Kiga geht, braucht sie ja nun niemand mehr, der sich um´s Kind kümmert, während sie in der Arbeit is. Sie zieht jetzt auf jeden Fall so ca. 1 Std. von hier entfernt weg - hat jetzt plötzlich 3 Job´s nebeneinander, die sich nie mit den gebuchten Kindergartenzeiten (bis 14 Uhr - was ihrem Hauptjob genügen würde). Den Rest der Zeit wird er wohl dann von Hand zu Hand ihrer Arbeitskolleginnen gereicht werden, bzw. wohl über kurz oder lang ganztags im Kiga verschwinden (denk ich mal). Nun meine Frage: Welche Chancen hat ein unverheirateter Mann (Vaterschaft anerkannt, gemeinsames Sorgerecht und er nahm die Elternzeit) bei diesem Fakten wohl, sein Kind zugesprochen zu bekommen vom Gericht Mein Schwager is zwar momentan arbeitslos - sucht jedoch ´nen 3/4 Job. Leon hätte auch hier einen Kindergartenplatz und könnte auch weiterhin von den Großeltern (meinen Schwiegereltern) betreut werden und ich wäre ja auch noch da, da meine Kinder und Leon jetzt 2 Jahre 2-3 / Woche ganztags aufeinandergehangen sind und auch total aneinander hängen. Ich glaube echt, dass dieses Kind bei der Mutter total untergeht, da sie auch noch diejenige in der Erziehung is, die total ungeduldig is und es allein wohl glaub ich nicht mit ihm schafft - der Schwager denkt dies auch. Außerdem wanderte das Kind auch immer zur Oma, wenn sie frei hatte und der Schwager am Hof seinem Vater mitgeholfen hat - das fiel sogar denn Nachbarn auf. Sie is das Kind überhaupt ned 24 Std. am Stück gewohnt. Ihr war wichtiger, sich nach der Arbeit auszuruhen, anstatt sich mit Leon zu beschäftigen - den Haushalt hat ja der Schwager immer geführt. Und da läuft noch einiges mehr schief bei der, aber man darf ja ned schlecht über sie reden. LG *Silke*, die sich hier echt Gedanken um ihren kleinen Neffen macht.


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Tja... der eiegtnlich darf sie das Kind gar nicht "entfernen", denn beide haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Kind sollte bis zu einer endgültigen Klärung in seiner gewohnten Umgabung bleiben. Gerade dann, wenn die Trennung von einem Elternteil ansteht. Kindergarten und Papa suind Hauptbezugsüersonen. DAS sopllte der Vater der Mutter klarmachen. Sie darf das Kind gar nicht mitnehmen, wenn er das nicht möchte. Viele Grüße Désirée


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Sie hat das Kind noch nicht entfernt - sie wohnen noch zu dritt unter einem Dach. Sie kann ihre neue Whg. erst ab Juni beziehen. Leon geht nur scho in den Kindergarten nahe ihrer Arbeitsstelle und könnte aber hier auch mit 5 Minuten statt 1 Stunde Entfernung gehen. Silke


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Wer hat denn bitte für den Kindergarten unterschrieben? hat der vater dem Kindergarten zugestimmt? Warum geht das Kind nicht vor Ort in einen Kiga? Als Vater würde ich erwägen, das Kind Wohnungsnah in einen Kiga zu geben. Was die Mutter kann, kann er auch und hat sicher die bessere Begründungen, da soziales Umfeld und Freunde. Ich sehe nur: die Mutter schafft Fakten, der vater lässt es zu (und jammert hinterher....). Viele Grüße Désirée


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Aha, und wer ist für den Unterhalt aufgekommen? Die Mutter. Und das soll jetzt schlecht sein? Warum konnte denn der Vater drei Jahre Heititei mit dem Sohn machen? Weil Muttern schaffen ging. Sei mal vorsichtig mit deinen Verurteilungen. Wenn sie gemeinsames Sorgerecht haben, wird das Gericht immer eine einvernehmliche Lösung anstreben. Und was das Aufenthaltsbestimmungsrecht anbelangt, kommt in deinen Schilderungen der Vater sehr passiv rüber. Es gibt Schlichtungsstellen (z.B. Caritas) die in Konfliktsituationen helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Da soll der Vater sich mal drum kümmern. VG Annette


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STOP !!! Die Mutter kam eben ned für den Unterhalt auf und ging für die Familie schaffen, sondern war nur auf sich selber bedacht !!! Der Papa mußte von Erziehungsgeld und vom Kindergeld sich über Wasser halten und sie war nie bereit für ihn mit aufzukommen !!! Und was heißt hier, der Papa kommt sehr passiv rüber - verurteile mal du ned jemanden den du ned kannst und von dessen Situation du keine Ahnung hast !!! Ich wollte lediglich eine Einschätzung von Frau Bader, wie sie es einschätzen würde, das Kind mal ausnahmsweise beim Papa lebt und eben ned wie üblich bei der Mama. LG *Silke*


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Eigentlich heißt es immer dass derjenige Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, bei dem Das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. In dienem Fall und aus deiner erzählung heraus dürfte der vater da gute Chancen haben,a ber eben nicht ohne Gericht. Und ohne seine Zustimmung dürfte der Junge auch nicht in einen anderen Kiga!!! Hat er denn dafür mit unterschrieben??


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