Mitglied inaktiv
hallo frau bader, der KV meines sohnes (12 mon) zahlt keinerlei unterhalt. aus wut hab ich ihm damals sogar nicht mit auf die geburtsurkunde gelassen. aber nun hat doch mein verstand gesiegt und ich war beim JA. nun meine ´frage, kann der KV das gemeinsame oder alleinige sorgerecht beantragen? Im monent hat er zu seinem sohn aber gar keinen kontakt. er hat ihn noch nicht einmal gesehen. gruss vicky
Hallo, nein. Das Kind bleibt da, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. ES sei denn, das KIndswohl ist dort verletzt (Mutter nimmt DRogen oä). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Tja liebste Vicky, da muß ich doch lachen... Das Kind hat keinen "Vater" amtlich, aber dieser soll trotzdem bitte schön zahlen... Aber jetzt bist Du ja schon mal einen Schritt weiter... Und nun: hat er denn die Vaterschaft schon anerkannt? Denn wenn er das tut wird er auch "amtlich" Unterhalt für sein Kind zahlen dürfen... Beantragen kann er schon gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge, aber... ich sehe da wenig Chancen für ihn, wenn er bisher keinerlei Kontakt mit seinem Kind hatte, bei Sorgerechtsänderungen schauen Richter i. d. R. schon recht genau hin.... Ich würe mir da an deiner Stelle wenig Sorgen machen... Désirée
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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