Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe vor kurzem gehört,dass sich die Sache mit dem Sorgerecht geändert hat und nun,ob verheiratet oder nicht,beide Elternteile das Sorgerecht haben.Stimmt das? Ich war mit dem KV nicht verheiratet und wir haben einen Vaterschaftstest gemacht. Er hat die Vaterschaft annerkannt und ich habe auch schon unterschrieben.Bedeutet das nun tatsächlich,dass er sorgeberechtigt ist? Vielen Dank im Voraus, Anna
Liebe Anna, Eine ledige Mutter hat ein freies Wahlrecht, ob sie das Sorgerecht mit dem Kindsvater teilen möchte, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes bedeutet, dass über alle Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden muss (z.B. Schule, Ausbildung, Religion, Vermögensverwaltung, Namensfragen). Angelegenheiten des täglichen Lebens (z.B. Kleidungskauf, Besuch bei Verwandten) trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält. Bei einem gemeinsamen Sorgerrecht ist es möglich, eine Sorgerechtsvereinbarung (Bei JA oder Anwalt) zu treffen. Da werden für alle bindende Leitlinien (z.B. Aufenthalt, Umgangsrechte, Pflichten bei der Versorgung, Unterhalt) aufgestellt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hi, es gibt tatsächliche eine neue regelung, nach der die nicht miteinander verheirateten eltern eines kindes die elterliche sorge gemeinsam ausüben können. dies bedarf allerding einer sorgerechtserklärung, zu der die zustimmung der mutter notwendig ist. ist eine solche erklärung zur gemeinsamen sorge nicht vor der zuständigen stelle (z.b. Jugendamt)abgegeben worden, so hat die ledige mutter das alleinige sorgerecht für das kind. die erfolgte vaterschaftsanerkennung hat damit nichts zu tun, sondern klärt lediglich die vaterschaft. gruß felicitas
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