Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht, zum KV habe ich kaum Kontakt. Nun wollte ich für meine Tochter ein Investmentkonto eröffnen und soll jetzt nachweisen, daß ich alleinerziehend bin, außerdem brauche man das Einverständnis des Vaters (er hat die Vaterschaft anerkannt und steht in der Geb.urkunde). Meines Wissens gibt es doch aber nur einen Nachweis, wenn man das gemeinsame Sorgerecht beantragt? Mir wurde gesagt, daß in Finanzangelegenheiten der Vater vom Gesetz her ein Mitspracherecht hat. Welches Gesetz ist das? Und wie weit geht sein Mitspracherecht, kann er auch über das Geld verfügen? Danke!
Mitglied inaktiv
Das ist quatsch mit dem Mitspracherecht. Das einzige ist: Sollte das Kind sterben und selbst keine Kinder haben, sind beide Elternteile erbberechtigt, nicht nur Du. Aber ich glaube das Jugendamt stellt so eine Bescheinigung aus, daß Du das alleinige Sorgerecht hast. Denn DASS Du es alleine hast, kann man ja inzwischen alleine aus der Tatsache, daß Du und der KV nicht verheiratet seid, nicht mehr schließen... Désirée
Mitglied inaktiv
hallo, ich hab wo gelesen,daß das ein Negativtest ist (Nachweis, daß du das alleinige sorgerecht hast) Grüße Petra
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