AnonBlackOp
Hallo, Ich bin seit knapp zwei Wochen von meinem Expartner getrennt. Er hat mich geschlagen und psychisch völlig ans Limit getrieben. Ich bin natürlich zur Polizei und habe eine Strafanzeige gestellt. Anscheinend gab es auch eine Gefährderansprache. Zusätzlich war ich bei der Forensik unserer Uniklinik um meine Verletzungen dokumentieren zu lassen. Ich bin in der ca. 8 SSW. Ich kenne meinen Ex und er wird eine Gefahr sein für das Kind. Er hat sich bereits während unserer Beziehung mehrfach unangemessen meinem Sohn aus erster Ehe gegenüber verhalten. Wir sind nicht verheiratet und es besteht durch die Strafanzeige keinen Kontakt. Das Sorgerecht wird nach der Geburt ja bei mir sein, aber was kann ich tun, um diesen Zustand auch so zu lassen? Soll ich das ganze Zivilrechtlich verfolgen lassen? An wen kann ich mich wenden? Ich möchte, dass unser Kind sicher ist. Vielen lieben Dank vorab.
Hallo, auf Umgang wird er einen Anspruch haben, evtl. betreut (jmd anderes, nicht Sie ist dabei) Sollte er einen Antrag auf Sorgerecht stellen,kann man die Ablehnung beantragen, wenn eine Absprache zwischen den Eltern gar nicht möglich ist. Liebe Grüße NB
Pamo
Solange er sein eigenes Kind nicht gefährdet hat, wird er das Sorgerecht auf Antrag bekommen. Kannst du wegziehen? Kannst du ihm glaubhaft machen, dass du nicht mehr bzw nicht von ihm schwanger bist?
Felica
Ich glaube du solltest dich erst einmal mit den Begriffen Sorgerecht und Umgangsrecht auseinander setzen. Den mein Eindruck, du verwechselst da etwas. Sobald dein Ex als Vater feststeht, hat er und auch das Kind, einen Anspruch auf Umgang. Das wirst du erst einmal kaum verhindern können. Außer du kannst nachweisen das dein Ex eine Gefahr für das Kind selbst ist. Ob er das auch für dich ist oder war ist recht egal. Was du damit aber schaffen könntest, wäre ein Anspruch auf betreuten Umgang. Das andere ist das Sorgerecht, das muss dein Ex aber selbst beantragen. Selbst ohne Sorgerecht, ändert das aber nichts an dem Umgang. Beim Sorgerecht brauchst du halt ab und zu Unterschriften von deinem Ex. Mehr ist das nicht wirklich. Die Frage wäre also, um was genau geht es dir wirklich, das dein Ex euer Kind nicht sieht oder darum das er ab und zu Unterschriften leisten muss? Die du notfalls auch gerichtlich ersetzen lassen kannst.
AnonBlackOp
Mein Ex ist extrem schnell überfordert von teils kleinsten Dingen und bei ihm legt sich dann ein "Schalter" um und er handelt völligst irrational. Er hat mehrfach zugegeben Hilfe, und zwar vorrangig auch medikamentöse Hilfe, zu benötigen. Er hat sich wie gesagt selbst meinem Sohn aus erster Ehe gegenüber auffällig verhalten. Ich möchte sicherstellen, dass er 1. lernt mit einem Baby umzugehen, denn das kann er nicht (kann man natürlich lernen) und 2. habe ich Sorge, dass er überfordert sein wird alleine mit einem Baby da zu hocken. Mein Sohn aus erster Ehe sieht seinen Papa auch regelmäßig und die Scheidung war wirklich blutig, trotz alle dem haben wir als Eltern zusammen an einem Strang gezogen, mir geht es also nicht darum eines meiner Kinder vom Vater fernzuhalten. Ich selber habe schon beruflich (Pflegerin in der Reha) oft mit schwierigen Fällen zutun gehabt, aber mein Ex macht mir wirklich Angst. Ich kann einfach nicht abschätzen in wie fern er noch gefährlich werden kann. Und wenn selbst seine Schwester davon abrät, dann ist die Sorge nur noch berechtigter in meinen Augen.
Felica
Deine Antwort bestätigt mir eigentlich das es dir um das Umgangsrecht geht, nicht um das Sorgerecht. Wie gesagt, Umgangsrecht hat dein Ex auf jeden Fall. Außer ein Richter nimmt ihm dieses. Du selbst kannst da gar nichts gegen machen außer es erschweren indem Du zB wegziehst. Um das Sorgerecht kannst du dir einen Kopf machen wenn dein Ex es beantragt. Wenn er aber, wie du sagst, schon von kleinen Dingen überfordert ist, wird er das wahrscheinlich nicht mal wissen. Also das er es beantragen muss.
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