Sam32
Hallo Nicola Bader, habe vor 5 Jahren meinen Ehemann an den Nebenwirkungen der Chemotherapie verloren. Seine Familie lebt im Ausland, meine in Deutschland, habe aber keinen Kontakt zu meiner Familie. Ich lebe mit meiner Tochter (6) alleine, arbeite ganztags und trauere immer noch. Sichere meine Tochter mit jeglichen Geldern ab, in dem ich doppelt und dreifach spare. Sie besitzt 2 Sparbücher, eins, wo sie Geburtstagsgelder und monatlich von mir 10 Euro bekommt (damit sie davon später Führerschein finanzieren kann oder ihre Wohnung einrichten kann). Von dem Geld wird sie wissen. Und ein weiteres Sparbuch, worauf ich 50 Euro spare, was sie für ihr Eigentum bekommt, wenn sie z.B. irgendwann ihren Partner findet und die es ernst meinen, wäre es ein Hochzeitsgeschenk- erfährt sie erst dann davon. Ich habe auch eine Lebensversicherung abgeschlossen, zwar nicht hoch die Summe, aber immerhin würde es ihr reichen. So alles schön und gut. Wenn mir was passieren sollte, wo kommt meine Tochter hin, ins Ausland würde ich es nicht wollen, sie ist zu deutsch und meine Familie kennt sie auch nicht wirklich. Wobei meine Schwester gerne um das Sorgerecht kämpfen würde. Was passiert nach meinem tot, kann sie zu meiner Freundin, wo sie sich geborgen fühlt und sie seit der Geburt kennt oder entscheidet das Gericht. Was passiert mit den Geldern? Bekommen die "dann Sorgeberechtigten" die Ersparnisse? Dürfen die dann darüber verfügen? Nicht, das meine Tochter am Ende ohne nichts da steht.. Sobald die Familie hört, dass das Kind noch Gelder auf dem Konto hat, sprich meine Schwester weiß von den Geldern, würden alle um das Kind kämpfen und das Geld ausgeben. Bitte um Hilfe
Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Die Sorge kann ich gut verstehen. Du kannst vieles machen. Zum einen Dein Testament, wo Du es genau reinschreibst, wo Deine Toxhter wohnen soll, bei wem nicht und warum und wer für Ihr Vermögen zuständig sein soll. Welches sie hat, welche Sparbücher etc. Welche Gelder ggf. auch an Deine Freundin gehen sollen wenn sie die Tochter aufnimmt. Das kannst Du dann beim Nachlassgericht abgeben und sobald sie von Deinem Tod erfahren wird das eröffnet. Gleichzeitig bekommt Deine Freundin das und kann damit dann sofort zum Jugendamt laufen und das Kind erst einmal an sich nehmen. Anschließend entscheidet das Gericht, aber wenn zu der leiblichen Familie gar keine Bindung ist, nichts gegen die Freundin spricht, dann kann das Gericht durchaus dem Wunsch entsprechen wenn es feststellt dass es zum Wohle des Kindes ist. Beim Jugendamt kann man auch gemeinsam vorsprechen und dies schon einmal besprechen.
desireekk
Zum Finanziellen Teil nochmal: Bestelle einen Vermögensverwalter für das Kind nach Deinem Tode und verfüge zudem wann das Kind welches Geld in welchem Umfang erhalten soll. Viele Grüße D
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