Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgeerklärung und urlaub

Frage: Sorgeerklärung und urlaub

Tehpunkt

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Nochmal was: nächsten Dienstag will er ja die sorgeerklärung beantragen und ich habe 7 Tage Zeit, sie zu unterschreiben (ist das so?) nun gut... Darf ich denn dann trotzdem, in den 7 Tagen beispielsweise in den Urlaub fahren? Oder muss ich das jetzt schon mit ihm absprechen, bzw. Mir die einverstandiserklarung holen. Was ich halt komisch finde, ist, das hätte ich noch nicht erwähnt, dass ich ihm vor ca 2 Wochen sagte, ich bräuchte bei dem. Ganzen wohnungsstress und trennungsschmert gerne mal eine Auszeit. Ne Woche irgendwo hin.. Und jetzt kommt halt das alles so plötzlich... Darf ich Urlaub machen, ohne ihn zu fragen, solange noch nichts schwarz auf weiß steht? Versteht mich nicht falsch, ich möchte ihm. Nicht extra nix sagen, würde ich ja, aber ich habe Angst (mal wieder) vor einem "das erlaube ich nicht!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, will er gerichtlich die gemeinsame elterl. Sorge beantragen? Dann muss es erst einmal eingereicht, bei Gericht angelegt und Ihnen zugestellt werden. Dann haben Sie eine Frist von 14 Tagen. Wenn Sie die versäumen, weil Sie im Urlaub sind, können Sie gegen das Versäumnisurteil noch Einspruch einlegen. Liebe Grüße NB


Car.78

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Wie wäre es wenigstens mit einem Minimalprogramm an Höflichkeit, wenn Du hier eine Expertin anschreibst- also eine Begrüßung, Verabschiedung, ein Dankeschön, kein Duzen...!? Die unzähligen Schreibfehler lasse ich mal außen vor.


Tehpunkt

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Ich habe nicht geduzt. Es ist an alle geschrieben, die Ihren Beitrag dazu geben wollen. Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein ; Kein Hallo z. B.! Vermutlich ist es Frau Bader egal, ob ich Rechtschreibfehler o. Ä. mache. Ich wünsche dem Kommentator jedenfalls Gottes Segen, gerade zu Ostern kann man sich ja ein Beispiel an Jesus nehmen, besser natürlich im tgl. Leben.


la-floe

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hi, auch bei GSR brauchst du nicht seine Erlaubnis, um in denn Urlaub zu fahren. Du musst es ihm nicht einmal mitteilen, solange seine Umgangszeit nicht davon betroffen ist. GSR ist nur relevant bei: -Umzug mit Kind -weiterführende Schule -OPs -Konteneröffnung that's it. WW


Port

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Mach mal den Rücken gerade! Noch ist überhaupt nichts geschehen, also lebe Dein Leben, wie Du es sonst ohne ihn tust. Lass Dich doch nicht wegen irgendwelcher Anträge, die er vielleicht eventuell möglicherweise einreicht, kirre machen. Und selbst wenn es Fristen für irgendwelche Unterschriften geben sollte, dann kannst Du doch nachweisen, warum Du die Frist nicht einhalten konntest, weil Du bei der Zustellung irgendeiner Frist eben nicht daheim warst. Was machst Du denn, wenn er Dir jede Woche erzählt, dass er es in der nächsten Woche ganz bestimmt tut? Bleibst Du dann monatelang zu Hause und wartest auf Post? Such Dir einen Therapeuten und einen Anwalt und lass Dir da den Rücken stärken. Im Moment hast Du die besseren Karten, weil ER nämlich (noch) gar nichts in der Hand hat. Punkt!


desireekk

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Hallo, was er demnächst mal machen will kann Dir wurscht sein. JETZT hast Du ASR und machst was Du willst. Warst Du beim Jugendamt und hast eine Negativbescheinigung beantragt? Und, Du musst auch nicht innerhalb von 7 tagen unterschreiben. Du unterschreibst wann DU willst. Mach Dich da mal mehr frei! Hast Du Dich eingelesen in Gesetze und Rechte? Höre auf nach ihm zu schielen, er kann dir GAR NICHTS. Lass ihn doch mal ein bisschen zappeln. Und sag ihm schon gar nicht mehr, dass Du eine Auszeit o. ä. brauchst. Das geht in nichts mehr an. Alles Gute D


Sternenschnuppe

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Sorry, aber es geben sich viele hier Mühe und man merkt nicht ob was ankam.... Lies die Antworten unten noch einmal bitte, sie beantworten auch diese Frage


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