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Hallo Frau Bader! Nächstes Jahr erwarten wir unser 2. Kind. Wie bei der 1. werde ich wahrscheinlich auch nach dieser Geburt ein paar Tage im Krankenhaus bleiben (die üblichen paar Tage). Zu dieser Zeit werde ich mich noch in der Elternzeit für mein 1. Kind befinden. Mein Mann ist Lehrer (verbeamtet), kann sich also nicht einfach so Urlaub nehmen, wie er möchte. Die Großeltern sind alle noch berufstätig. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Mann für die Zeit, in der ich im Krankenhaus liegen werde, frei bekommt? Wenn nicht, hätten wir ein ziemliches Problem, da ich meine Tochter ja nicht mit ins Krankenhaus nehmen kann. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort! Liebe Grüße Annie
Hallo, gesetzl. Versicherte haben einen solchen Anspruch. Aber Sie werden ja privat versichert sein. Da gilt das nicht, evtl. aber ein vertragl. Anspruch. Gruß, NB
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hallo, beamtenrecht ist ja leider sehr unterschiedlich. ich kann dir nur sagen, wie es bei uns ist: mein mann ist bei der bundeswehr, und dort gibt es einen tag sonderurlaub für die entbindung. das war's. lg
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Hallo, ich bin Kommunalbeamtin und bei uns gibt's da auch einen Tag Sonderurlaub ("Niederkunft der Ehefrau"). LG, M.
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Ob es nun Sonderurlaub oder unbezahlter Urlaub ist, ist mir ja erstmal egal. Wichtig ist für mich nur, zu wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass mein Mann sich für ein paar Tage um unsere Tochter kümmern kann, während ich im KH bin. Ist es nicht auch so, dass bei Krankheit der Mutter der Vater ein paar Tage im Jahr die Möglichkeit hat, die Mutter in ihrer Erziehungsaufgabe zu vertreten? Das wäre dann ja ein ähnlicher Fall. Oh Mann, weiß gar nicht, was ich machen soll, wenn mein Mann nur ein Tag zur Geburt frei bekommt.
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Bei uns hat ein Vater einmal Sonderurlaub bekommen, weil die Mutter aus gesundheitlichen nicht in der Lage war das Kind zu versoregn. Die Kind-krank-Tage hatte er zu diesem Zeitpunkt auch schon "verbraucht". Wie das bei Lehrern ist weiß ich net. Aber unbezahlter Urlaub müsste doch drin sein. Einfach mal nachfragen. LG NAdine
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