Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderkündigungsschutz EZ

Frage: Sonderkündigungsschutz EZ

ClaudiaSipp

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Hallo, ich habe eine Frage zum Somderkündigungsschutz während bzw. 8/14 Wochen vor der Elternzeit. Mein Mann hat vor für unsere Tochter, die im Juni auf die Welt kommt, gleich nach der Geburt 12 Monate EZ zu nehmen. Diese beantragt er 8 Wochen vorher und genießt dann ein Sonderkündigungsschutz Nach diesen 12 Monaten EZ würde er 13 Wochen arbeiten und anschließend seinen 3. Abschnitt Elternzeit für unseren 6-jährigen Sohn nehmen wollen. Jetzt ist die Frage, ob er den Antrag für unseren Sohn gleich zusammen mit dem Antrag für unsere Tochter stellt oder bis 14 Wochen vor geplanten Beginn der EZ für unseren Sohn warten sollte. Hätte er bei beiden Varianten durchgehend Sonderkündigungsschutz oder hat die Variante, wo er die erst in über einem Jahr stattfindende EZ jetzt bereits beantragt Nachteile bzgl. des Sonderkündigungsschutzes? Für mein Verständnis müsste er ja dann eigentlich die 8 Wochen vor der Elternzeit, die 12 Monate Elternzeit und die 13 Wochen zwischen den beiden Elternzeitabschnitten diesen Schutz haben, selbst wenn er sie jetzt (über 1 Jahr im Voraus) schon beantragt und sie genehmigt wird.. Oder gibt es Nachteile bei dieser Variante und es wäre besser zu warten bis 14 Wochen vor Beginn und dann erst den Antrag zu stellen? Danke für Ihre Mühe Frau Bader.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das geht.Sollte aber auch terminlich genau passen. Aber der Betrieb kann den 3. Abschnitt aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen § 16 BEEG). Liebe Grüße NB


Dojii

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Das klingt für mich stimmig. Wenn er beide Elternzeiten gleichzeitig anmeldet, hat er Arbeitgeber auch mehr Zeit für die zweite Elternzeit zu planen und ist eventuell besser darauf zu sprechen, als wenn er "nur" 13 Wochen vor der zweiten Elternzeit davon erfährt. Beachte aber, dass der Arbeitgeber einen dritten Abschnitt Elternzeit, der zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt (was bei euch der Fall ist), ggf. aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Das ist aber für ihn nicht einfach, denn er muss dann genau offen darlegen, wieso die geplante Elternzeit deines Mannes zu exakt diesem Datum eine Gefahr für den Betrieb darstellt und wieso er keine andere Möglichkeit hat, als die Elternzeit abzulehnen. Eine pauschale Ablehnung ist nicht erlaubt. Seid ihr mit den Gründen dann nicht zufrieden, könnt ihr die Gründe des Arbeitgebers von einem Arbeitsgericht überprüfen lassen.


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