brln_mum_2018
Sehr geehrte Frau Bader, zu Beginn meiner Elternzeit habe ich mit meinem AG eine Nebenabrede vereinbart, die regelt, dass ich nach 12 Monaten EZ für weitere 6 Monate TZ in EZ arbeite mit 25h/Woche. Im März kehre ich wie geplant zu meinem AG zurück, würde jedoch gern die Nebenabrede aufkündigen und Vollzeit zu meiner alten Stelle zurückkehren. Die Nebenabrede selbst enthält in Schriftform keine Kündigungsfrist und ich bin nicht im Tarifvertrag. Gilt dann die Kündigungsfrist aus dem Hauptarbeitsvertrag (bei mir 6 Monate)? Oder gilt 4 Wochen zum Monatsende nach BGB? Leider konnte ich Online zu diesem Thema noch keine Antwort finden. Vielen Dank für ihre Hilfe vorab!
Hallo, das hieße ja im Ergebnis, dass Sie die EZ vorzeitig beenden. Das geht nur mit Zustuimmung des AG. Liebe Grüße NB
mellomania
das problem ist, dass du dann keine elternzeit mehr hast und der AG dem zustimmen muss. der AG hat deine stelle vielleicht besetzt und stellt dir deine stelle eben erst NACH deiner elterzeit zur verfügung.
brln_mum_2018
Tatsächlich ist meine Stelle nicht wieder besetzt, da meine EZ Vertretung mittlerweile selbst in EZ ist. Aber ja, ich weiß was du meinst. Meine Frage ist ja auch eher, inwieweit ich die Nebenabrede kündigen kann wenn keine spezielle Kündigungsfrist vereinbart wurde. Mein AG möchte zB auch, dass ich meinen Resturlaub schnellstmöglich nehmen. Den Resturlaub habe ich ja in VZ erworben und würde ihn ungern in TZ aufbrauchen, das mir dann ja auch Urlaubsentgelt verloren geht.
mellomania
Die elternzeit und der Kündigungsschutz sind ab Beginn vollzeit vorbei. Auch wenn du vz Urlaub nimmst. Wenn der AG dem Abbruch der EZ und des sofortigen Arbeitsbeginns zustimmt, könnt ihr das doch vereinbaren. Ich nehme an, dass du auch tatsächlich vollzeit arbeiten kannst da dein Kind dementsprechend betreut ist?
Schmetterfink
Du kannst das schriftlich beantragen, dein AG kann dem zustimmen. Bei uns braucht das die sieben Wochen Vorlaufzeit wie auch die Beantragung von Elternzeit (ich weiß aber tatsächlich nicht, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt). In Härtefällen kannst du innerhalb von 4 Wochen das vorzeitige Ende der EZ beantragen (und es darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden). Verkürzt du grundlos, ist dein AG halt nach §16 BEEG nicht verpflichtet, dem vorzeitigen Ende zuzustimmen. Frag deinen AG bzw. deine zuständige Personalabteilung direkt. Wenn deine Elternzeitvertretung selbst in Elternzeit ist und die Stelle im Moment unbesetzt, liegt ihm ja vermutlich auch etwas daran, dass du nicht nur in Teilzeit wieder zurück kommst. Selbst wenn es dann rechtlich einen gewissen Vorlauf bräuchte, könnte es dann ja durchaus sein, dass man dir da entgegen kommt. Mein Verständnis wäre aber tatsächlich, dass mit Zustimmung des AG die EZ jederzeit vorzeitig beendet werden kann.
Mitglied inaktiv
Wenn du vollzeit arbeiten willst, musst du die Elternzeit beenden. Das geht aber nicht einseitig sondern der AG muss zustimmen.
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