buschbaby
Hallo Frau Bader, sie haben mir meine erste Frage beantwortet - vielen lieben Dank!!!! Meine zweite Frage noch schnell: Bin jetzt noch in Elternzeit bis August. Mein AG schreibt mir, dass es meinen Arbeitsplatz nicht mehr geben würde, ich an einer anderen Stelle tätig sein müsste (für mich kein Problem) da aber noch eine Angestellte wäre, müsste er dieser kündigen (ich denke, er will mir ein schlechtes Gewissen machen...) und er kein Geld hätte, in der nahen Zukunft viele Kosten auf ihn zukommen würden (ist das meine Schuld??) und ich von meinem "Sonderkündigungsrecht" 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit Gebrauch machen soll. Ende der Elternzeit ist im August. Ich habe noch nie was von dem Sonderkündigungrecht gelesen, im Arbeitsvertrag steht davon nix, normale Kündigungzeit beträgt 2 Wochen. Ist das eigentlich rechtens mit den 2 Wochen? Sind das nicht mind. 4 Wochen?? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort ! ! ! ! Gruss buschbaby
Hallo, um Ende der EZ gibt es ein Sonderkündigungsrecht von 3 Mo. Aber, mal ehrlich - warum solltren Sie das tun, es bringt Ihnen nur Nachteile Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bin zwar nicht Frau Bader aber gebe trotzdem mal eine Antwort. Dein Chef versucht Dich aus der Firmal zu bekommen da er Angst hat das Du jetzt öfter Kinderkrank sein könntest und er dann mehr Kosten hat weil deine Arbeit ja trotzdem gemacht werden muss. Du kannst selber kündigen und dein Chef schlägt es Dir jetzt drei Monate vorher vor damit Du dann keine Sperre vom Arbeitsamt bekommst, denn die gibt es immer bei Selbstkündigung. Ich würde mich nicht darauf einlassen, denn Du kannst ja nichts dafür das es deinen Arbeitsplatz in der Form nicht mehr gibt.
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