Mitglied inaktiv
Bei den Einrichtungen ( KiGa und Hort)in unserem Hort wurden jetzt sehr kurzfristig die Gebühren erhöht. Für den Hortplatz haben sich die Gebühren verdoppelt. Laut Vertrag können wir unseren Vertrag nur zum 30.06. des Jahres kündigen, wenn die Kündigung bis zum 31.12. des Vorjahres vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt waren weder die neuen Gebühren noch die neue zeitliche Gliederung der Betreuung bekannt. Die neuen Gebühren sind aus dem Amtsblatt zu entnehmen. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages nur aus Grund der Gebührenerhöhung wäre nicht möglich. Nun meine Frage: Da die Gebühren sich sehr stark erhöht haben, gibst es dann nicht eine Möglichkeit zu kündigen? Vorallem dann, wenn bis zum 30.06. nichts bekannt war, was in Zukunft zu zahlen ist? Das neu Schuljahr hat übrigens schon am 21.08.03 begonnen, ein ordentlichen Gebührenbescheid liegt immernoch nicht vor. Vielen lieben Dank im Voraus für ihre Bemühungen! Katrin!
Hallo, dazu steht nichts in der Satzung? Unüblich. Ich halte ei Sonderkündigungsrecht für zulässig. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hab mal eine Frage und zwar, kennt sich jemand aus wegen dem sog. "Sonderkündigungsrecht"???? Ich habe bei Bodystreet einen EMS-Vertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten. Der Vertrag läuft noch bis 25.12.2015. Habe den Vertrag auch schon gekündigt, weil ich es zeitlich nicht mehr zum wöchentlichen Training schaffe. Da ich ja jetzt sc ...
Guten Tag Frau Bader, in unserem Betreuungsvertrag steht, dass der Vertrag nur zum 31.07. des jeweiligen Kita-jahres mit einer 4wöchigen Frist gekündigt werden. Außerdem gibt es Sonderkündigungsrechte, wie bsp. den Austritt aus dem Unternehmen beim Arbeitgeber mit einer 4-wöchigen. Die Kita wird von der AWO betrieben, ist aber eigentlich vom Ar ...
Hallo, wir ziehen nun kurzfristig zum 01.08., in den Sommerferien um. Stichtag der Kündigung zum Hort wäre erst der 31.08.2016. Das steht aber in der Hortbedingung: §4 Kündigung des Betreuungsvertrages (1) Der /die Sorgeberechtigte/n kann/können den Betreuungsvertrag grundsätzlich wie in der Anmeldung formuliert kündigen. Ausnahmen: a ...
Hallo, meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Die Sonderkündigungsfrist in der Elternzeit beträgt 3 Monate. Meine Elternzeit endet zum ersten Geburtstag unseres Sohnes am 15.08. Wenn ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde, könnte ich nur zum 15.08. kündigen? Oder wäre es auch möglich am 15.05. zum 31.08. zu kündigen, d ...
Hallo Frau Bader, unsere Kindertagesbetreuung (2 Tagesmütter) schließt leider, auf Veranlassung des Trägers. Wir haben eine fristgerechte Kündigung erhalten. Wir hätten einen neuen Betreuungsplatz, der wird aber nicht bis zur Beendigung des alten Vertrages freigehalten. Wenn wir diesen also nicht nehmen, könnte es sein, dass wir in 3 Monaten ma ...
Hallo, wird es wegen des Coronavirus ein Sonderkündigungsrecht für Baby und Kinderkurse wie zum Beispiel bei musikalischer Frühförderung geben? Wir haben einen spielerischen Tanzbewegungskurs der Tanzschule für 2-3 jährige bereits vor einiger Zeit gebucht und der läuft im April an.
Laut der vorgegeben Maskenpflicht haben sich ja sozusagen die Zutrittsbedingungen geändert. Könnte man hier von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Guten Tag, Ich bin mir nicht sicher ob die Frage hierher passt, aber falls ich eine Antwort bekomme wäre ich sehr dankbar :) Ich habe vor 3 Wochen meine Tochter zu einem Kinderschwimmkurs angemeldet. Die Wassertemperatur im Lehrschwimmbecken beträgt seit jeher 31 Grad Celsius. Gestern bekam ich dann eine Mail von der Schwimmschule, dass di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meiner zukünftigen Vermieterin eine Sonderkündigung zugesendet, dass ich spontan allein bin ohne meinen Partner. Ich im 4. Monat schwanger bin und die hohe Miete von 1100€ warm pro Monat nicht allein bezahlen werden kann. Die Wohnung wäre frei ab 15.06.24. Die Vermieterin möchte jetzt das Geld habe bis Mitte Se ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Kindergarten, den unser Kind besucht, kann wegen Personalmangel bis auf Weiteres nur eine Notbetreuung anbieten und hat in einem Elternbrief auf unser Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Wie lange gilt dieses? Für die gesamte Dauer der Notbetreuung oder ab Bekanntgabe dann eine gewisse Frist lang? Im Vertrag finde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit - wie oft verlängern?
- Darf Jugendamt Gabe von Muttermilch verbieten
- Beschäftigungsverbot
- Unterhalt ab 18
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?