Hallo Frau Bader,
wie ist das denn eigentlich wenn man während der Elternzeit schwanger ist aber die Geburt das zweite Kindes erst nach Ablauf der Elternzeit ist.
Habe ich nochmal Anspruch auf Elternzeit und bin ich auch noch im Kündügungsschutz!! Oder kann der AG mich nach Ablauf der Elternzeit kündigen.
Dankeschön!
Liebe Grüsse F.
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 14:42
Antwort auf:
Schwangerschaft während der Elternzeit
Hallo,
Sie haben alles wieder wie beim ersten Kind.
Ciao,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2010
Antwort auf:
Schwangerschaft während der Elternzeit
ich denke mal er kann Dir kündigen.
Ich meine ist ja auch richtig,wie lang soll er noch den Platz frei halten.
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 14:52
Antwort auf:
Schwangerschaft während der Elternzeit
Er kann nicht kündigen, da Schwangere Kündigungsschutz genießen.
Selbstverständlich hast Du auch nochmal Anspruch auf Elternzeit.
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 15:04
Antwort auf:
Schwangerschaft während der Elternzeit
Schliesse mich Andrea an.
War bei mir nicht anders.
Am 09.12. hätte ich wieder arbeiten gemusst, am 08.12. stellte mir der FA ein BV aus.
Bekam dann nach 3 Jahren sogar meinen alten Nettolohn und wieder Künsigungschutz :-)
Mach Dir keine Sorgen.
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 17:44
Antwort auf:
Schwangerschaft während der Elternzeit
Kündigungsschutz hast du als Schwangere auf jeden Fall und Anspruch auf die drei Jahre Elternzeit für Kind 2 hast du natürlich auch.
Für den Kündigungsschutz muss der AG allerdings auch von der Schwangerschaft wissen.
Wieviel Zeit liegt denn zwischen dem Ende der ersten Elternzeit und dem errechneten Geburtstermin fürs 2. Kind? Mehr oder weniger als 6 Wochen?
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 18:41