Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während der Elternzeit

Frage: Schwanger während der Elternzeit

Daniela1985MeMa

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Guten Tag, ich habe am 4.4.18 ein Baby bekommen und bin noch bis 3.4.19 in Elternzeit. Jetzt bin ich allerdings wieder schwanger und habe den ausgerechneten Termin für den 23.6.19 .... Wie sieht es denn jetzt mit dem Elterngeld aus wenn ich wieder ein Jahr zu Hause bleiben möchte.... Habe ich überhaupt auf irgendwas Anspruch??? Habe jetzt echt Angst das ich nichts bekomme....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


mellomania

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da du ein jahr elternzeit gemeldet hast, wirst du ja am 4.4.19 wieder arbeiten. danach richtet sich unter andrem dein elterngeld und dein mutterschaftsgeld. da du eben nur ein jahr elternzeit gemeldet hast mit arbeiten danach (hast dich also für zwei jahre festgelegt wie vorgeschrieben) kannst du auch die jetzige elternzeit NICHT verlängern. daher schau, dass du so viel wie möglich arbeitest nach der ersten elternzeit, damit sich das positiv auf dein elterngeld auswirkt. zusätzlich wirst du den geschwisterbonus von 75 euro erhalten, bis kind 1 drei jarhe alt ist.


-Talia-

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Da die Kinder sehr nah beieinander sind, bekommst du tatsächlich genauso viel EG wie beim ersten plus Geschwisterbonus. Es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschutzgeld (bei dir ab Mai?) und Monate mit EG für ein älteres Kind bis Max zum 14. Lebensmonate (bei dir bis April 2019). Heißt für dich, es werden die gleichen Monate zur Berechnung herangezogen wie für dein erstes Kind. Frag deinen AG, ob du die EZ verlängern darfst bis zum neuen Mutterschutz, ansonsten müsstest du halt die 5,6 Wochen arbeiten gehen - für deinen Chef vielleicht auch nicht so toll. Für dein Elterngeld ist das auf jeden Fall egal.


Felica

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Mach dir keinen Stress. Kein Plan was die anderen da lesen. Theoretisch musst du ab dem 4.4.19 wieder arbeiten gehen. Bis zum neuen Mutterschutz. Das du jetzt bereits schwanger bist, der ET aber erst am 23.06 liegen soll, muss ein Rechenfehler sein. Denke also du meinst 23.05. Den für den 23.06 könntest du noch keinen positiven Test haben. Da hättest du jetzt gerade erst den ES für. Wenn 23 Mai, wird bei dir Mitte April der Mutterschutz beginnen, wären also nur wenige Tage die du überbrücken müsstest. Falls der AG sich quer stellt dafür die EZ zu verlängern bis zum Mutterschutz, würde ich einfach Urlaub nehmen. Du erwirbst ja im Mutterschutz neuen Urlaubsanspruch, das sollte langen. oder du gehst die paar tage arbeiten, da sollte sich eine Lösung finden. ich zweifel aber eh daran das der AG wegen 1-2 Wochen der Verlängerung widerspricht. EG wird das gleiche wie jetzt auch, plus Geschwisterbonus. Mutterschaftsgeld bekommst du, falls du dich nicht doch zu einem TZ-Vertrag entschließen solltest, das gleiche weil der VZ-Vertrag dann wieder gilt. Also entspann dich, geniess die Zeit und alles Gute


-Talia-

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„Kein Plan was die anderen da lesen.“ Und ich hab keinen Plan, was du aus meinen Text liest. Ich schreib doch im Prinzip das gleich wie du, nur das ich nicht geschnallt habe, dass ET am 23.06.19 nicht sein kann. Deine 1-2 Wochen arbeiten, sind bei mir halt 5-6 Wochen, die man ja nicht mal so eben mit Urlaub überbrückt. Aber egal. Wir sind uns einig. Hab mich nur kurz über deinen 2. Satz geärgert.


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