Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während der Elternzeit und Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während der Elternzeit und Kündigung

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, meine Elternzeit endet im Dezember 2013. Meinen bisherigen Job kann ich anschließend nicht wieder aufnehmen (Ortswechsel). Also sieht es so aus (nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur), dass ich selbst die Kündigung aussprechen muss, und dann einen neuen Job finde, oder zunächst ALG1 beziehe. Ich bin aber nun erneut schwanger, Termin ist erst im Juni. Welche Leistungen stehen mir zu (ALG1, Mutterschaftsgeld, Elterngeld?) Was passiert, wenn ich nicht kündige? Kann man für die Zeit zw. Januar und Juni freigestellt oder krankgeschrieben werden? Kann die Elternzeit verlängert werden (Zwillinge, aber ich habe nur 3 Jahre eingereicht). Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Krankgeschrieben wird man, wenn man krank ist. Sonst ist das Betrug. 2. Wenn Sie weggezogen sind, müssen Sie kündigen. 3. Wenn der Ag zustimmt (muss er nicht), können Sie pro Kind 12 Mo. verlängern Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Frag deinen AG, ob du noch Elternzeit machen kannst. Das wäre dann eine Übertragung von Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus. Der AG kann zustimmen, muss aber nicht. Wenn er zustimmt, verlängerst du deine Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz. Das hat zur Folge, dass du zwar von Dez bis zum Mutterschutz kein Geld bekommst. Aber du bist weiter krankenversichert und bekommst ab Mutterschutzbeginn für die Mutterschutzzeit den Lohn von damals (plus Urlaubstage). Dann kannst du nochmal Elternzeit und Elterngeld nehmen und dir einen neuen Job am neuen Wohnort suchen! Gruß Sabine


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