Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger und 400 Euro job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwanger und 400 Euro job

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wie ist die Regelung bei 400 Euro Jobbern? Ich bin schwanger und arbeite in einen 400 € Job. Ich bin über meinen Mann bei der KK familienversichert. In meiner 1. SS hatte ich erhebliche Schwierigkeiten und hätte wohl nicht arbeiten können, wenn ich nicht eh zu Hause gewesen wäre. Diesmal nun arbeite ich und weiß, dass ich im Falle einer Krankschreibung nur die 6 Wochen bezahlt bekäme. Im Falle eines Beschäftigungsverbotes bekäme ich keinen Cent. Richtig??? Könnte oder müsste ich mich dann in dem Fall arbeitslos melden? Ganz ohne Geld geht es dann doch nicht. Welche Möglichkeiten hat man in dem Fall noch? Vielen Dank bobbie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, selber gesorgt werden - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB --------------------------------------------------------------------------------


Mitglied inaktiv

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vielen lieben Dank. Noch eine Frage. Wie ist das bei Krankheit über 6 wochen hinaus? Da bekommt man in der Regel doch gar nichts mehr. Weder vom AG noch von der KK, da man nicht selber einzahlt. Stimmt das? vielen Dank Andrea


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