engel82
Hallo! Wie ist das bei einem Minijob mit Mutterschutz, Erziehungszeit usw? In einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis muss man doch den Arbeitgeber schriftlich benachrichtigen, zu welcher Zeit beabsichtigt wird, in Mutterschutz zu gehen, Elternzeit zu nehmen etc. Nun meint meine Chefin, dass das nicht nötig wäre und mein Arbeitsverhältnis einfach solange auf Eis gelegt ist, bis ich wieder arbeiten möchte, da ich eh nur nach Anzahl der gearbeiteten Stunden bezahlt werde. Ist das denn ok so? Mir kommt das irgedwie seltsam vor. Nicht, dass mir daraus im Nachhinein noch ein Strick gedreht wird?!?!?! Vielen Dank schon mal für die Antwort!
Hallo, es gilt alles wie bei einem normalen Job. Sie können EZ nehmen etc. Leider bekommen Sie aber vom AG kein MG, nur www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Nein, es läuft wie bei jedem Job auch, gib die Elternzeit schriftlich an und lass es dir bestätigen!!!
Pamo
Verhalte dich korrekt, indem du schriftlich deine Elternzeit ankündigst. Machs der Chefin einfach und gib ihr eine Kopie zum Gegenzeichnen zwecks Eingangsbestätigung. Selbstverständlich könnte es zu deinem Nachteil sein, wenn du dich inkorrekt verhältst. Steht denn in deinem Arbeitsvertrag drin, dass du nur geleistete Arbeitsstunden bezahlt bekommst oder geht die Chefin nur davon aus dass dem so ist?
engel82
Das mit der Stundenzahl steht so drin. Mag vielleicht nicht in jeder Hinsicht korrekt sein, aber für mich ist´s ok, da sie sehr entgegenkommend ist, wenn es drum geht, dass ich kurzfristig mal frei brauche, wenn eines der Kinder krank ist, der Babysitter ausfällt oder ähnliches.
engel82
Hallo, ja, das hab ich neulich leider auch erfahren, nachdem ich mit meiner Krankenkasse telefoniert habe- aber da kann man nix machen. Wie ist das eigentlich nach der Elternzeit, wenn ich wieder arbeiten möchte? Meine Chefin sagte, dass sie ja nur Beitrag für mich zahlen muss, wenn ich auch arbeite ( dadurch dass ich ja nur nach tatsächlich geleisteter Std.zahl bezahlt werde). Da gibt es doch diese Neuerung, dass man bei Neubeginn eines 400,- Jobs ab dem 1.1.13 auch rentenversichert ist. Ist das dann auch bei mir der Fall, wenn ich wieder anfangen möchte, oder ginge das nur, wenn ich komplett gekündigt hätte und neu eingestellt werden würde? Denn im Prinzip bin ich ja in der Elternzeit nicht als angestellt bei ihr gemeldet.... Viele Grüße!
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