Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger nach Elternzeit

Frage: Schwanger nach Elternzeit

Mila2310

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Hallo Frau Bader , Ich war jetzt seit Juli 2014 erst im Beschäftigungsverbot und dann in Elternzeit. Diese wurde nach 20 Monaten unterbrochen und ich bin aufgrund erneuter Schwangerschaft in den Mutterschutz und danach 3 Jahre in Elternzeit. Die restliche Elternzeit von 16 Monaten habe ich am Ende der 2. Elternzeit dran gehangen diese geht jetzt noch bin zum 20.01.21. ich bin momentan in der 12. Woche schwanger und bekomme von meinem Gynäkologen ein Beschäftigungsverbot für ab Januar ausgestellt. Wie gehe ich jetzt vor ? Teile ich dies meiner Chefin so schriftlich mit und werde dann ab 20.1 wieder normal bezahlt ? Vielen Dank für ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Problem ist, dass ein Beschäftigungsverbot grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Der Frauenarzt kann dies nun Ausnahmefällen tun, zum Beispiel bei Mobbing. Ansonsten erhalten Sie ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bei einem Beschäftigungsverbot den normalen Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Mit welcher Begründung möchte der Gynäkologe denn ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Mittlerweile hat sich da einiges geändert. Was ist denn mit deinem Arbeitgeber abgesprochen, wie du ab 20.1. arbeiten gehst? Vollzeit oder Teilzeit? Hast du für die Zeit eine Kinderbetreuung?


mellomania

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aber der gyn kann doch jetzt nicht sagen dass ab januar probleme entstehen die jetzt nicht da sind. der AG kann das zu recht anzweifeln. wie war vereinbart dass du arbeitest? nur so kannst du auch ,wenn überhaupt, das bv erhalten. wenn du tz ausgemacht hast weil du nur so arbeiten kannst eben nur tz. die kinderbetreuung ist entscheidend. wenn der grund fürs bv wegfällt musst du sofort so arbeiten eben wie vereinbart.


Summer80

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Ein Beschäftigungsverbot spricht dein Arbeitgeber aus, wenn er dich nicht nach MuSchuGesetz beschäftigen kann oder durch die Tätigkeit eine Gefahr für die Schwangerschaft ausgeht. Er kann dir auch eine Alternative Tätigkeit geben und dich zB. an den Empfang der Firma setzen, wenn von deiner eigentlichen Tätigkeit eine Gefahr ausgeht. Und ob dein AG eine solche Arbeit für dich hat, kann dein Frauenarzt nicht beurteilen. Ein Berufsverbot vom FA können AG und KK anzweifeln und kippen. Wenn durch das generelle Arbeiten (egal welcher Job) eine Gefahr für dich oder das Baby besteht, also die Gefahr medizinisch indiziert ist, bist du nicht arbeitsfähig und somit muss dich dein FA krank schreiben. Das kann er. Ein BV kann er nicht ausstellen, da er die Gegebenheiten bei deinen AG überhaupt nicht kennt und beurteilen kann.


Ani123

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Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich dem AG mitteilen, dass eine Schwangerschaft besteht. Mehr nicht. Denn wer weiß schon was im Januar ist. Ihr AG hat somit Zeit einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Kann er den nicht stellen schickt er sie nach Ablauf der EZ ins BV. Kann er einen Arbeitsplatz stellen, sind sie verpflichtet zu arbeiten. Dass ihr Gynäkologe ihnen jetzt schon ein BV zusagt ist nicht korrekt. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nach Ablauf der EZ nicht aufnehmen können folgt fie AU. Die ist für die Berechnung des neuen EG hinsichtlich BV schlechter gestellt, wäre rechtlich aber der richtige Weg. Bei AU bekämen sie 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach KG. Wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist kann die Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Es würden dann 12 Monate von davor zur Berechnung genommen. Da sie da in EZ waren ohne EG-Bezug wären es 0-Runden und sie bekämen nur den Mindestsatz von 300€. Eine Verpflichtung zur Ausklammerung besteht nicht. KG zählt als 0-Runde. Somit hätten sie 6 Wochen mit Lohn. Bei BV hätten sie natürlich bis zum Eintritt des Mutterschutzes ihr Gehalt, welches auch so in die Berechnung des EG einfließt. Bedenken Sie, dass ihr AG ein BV zu jeder Zeit anfechten kann. KK prüfen dann gerne nochmal mit ihrem medizinischen Dienst und sollte der es anders sehen kann es bis zur Rückzahlung der gezahlten Beträge führen. Ich würde es da nicht drauf ankommen lassen. Es stellt sich auch die Frage, wie sie nach der EZ arbeiten möchten. VZ oder TZ? Sind ihre Kinder entsprechend betreut? Das muss auch während eines BV der Fall sein, denn das kann zu jeder Zeit aufgehoben werden. Ich habe schon miterlebt, BV bis 20SSW, danach arbeiten bis zum Mutterschutz. Nur gut, dass da die Betreuung des anderen Kindes gesichert war.


Mila2310

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Es ist mit meinem Arbeitgeber nichts ausgemacht wie ich arbeiten werde. Meine Chefin hat leider von all diesen Dingen keine Ahnung und es interessiert sie auch nicht. Sie denkt ich komme hoffentlich einfach nicht wieder und fertig. Ich werde meinen alten Job so oder so nicht bekommen und sie würde mich kündigen , was sie aufgrund der Schwangerschaft aber nicht darf. Ich bekomme ein Beschäftigungsverbot weil ich an HG ( wie schon in den letzten beiden Schwangerschaften bis zur Geburt ) leide und aufgrund von Corona die Arbeit im medizinischen Bereich zu gefährlich ist. Außerdem hatte ich in der ersten Ss schon ein Bv weil die gute Dame sich rein garnicht für den Mutterschutz interessiert und man entweder so arbeitet wie sie das will oder halt geht.


Mila2310

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Was auch mit dazu kam , trotz das sie selbst Gynäkologin ist wurde ich von ihr und dem damaligen Personal aufgrund meiner HG extrem gemobbt und psychisch fertig gemacht. Das ging so weit das in der Krankschreibung täglich mehrmals angerufen wurde , ob wortwörtlich : die kotzerei jetzt mal vorbei wäre , und wann ich gedenke mich mal zusammen zureissen.


3wildehühner

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Du kann aber doch überhaupt nicht wissen, wie lange du unter HG leidest. Du kannst auch Glück haben und es geht es dir wieder gut.


Mila2310

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Nichts desto trotz bleibt Corona , und hier wirst du im medizinischen Bereich , Erziehungsbereich etc. Direkt in ein bv geschickt wenn eine Schwangerschaft vorliegt


Mitglied inaktiv

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Dein AG muss dich ins BV schicken nicht der gyn. Und corona ist kein Grund. Dann arbeitet bald keiner mehr Und für ein BV muss man jedenfalls arbeitsfähig sein und dazu gehört eine funktionierende Kinderbetreuung.


Mila2310

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Von der Kinderbetreuung ist keine Rede. Wer sagt das die nicht gewährleistet ist ? Da war überhaupt nicht das Thema. Corona ist durchaus ein Grund wenn man im medizinischen Bereich arbeitet und nebenbei zur Risikogruppe gehört , aber man ausschließlich nur im Patienten Kontakt arbeiten müsste. Desweiteren kann auch der Gynäkologen ein bv aussprechen. Es wäre schön einfach fachmännische Antworten kommen würde , von jmd der sich auskennt. Es ist eine Rechtsberatung und nicht jeder gibt seinen Senf dazu und bringt Themen wie Kinderbetreuung ins Spiel was überhaupt nicht relevant ist.


Felica

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Mit HG bist du nicht arbeitsfähig, also AU. Um ein BV zu bekommen musst du zwingend arbeitsfähig sein. Seit dem 1.01.2018 gilt neues Recht.


Mitglied inaktiv

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Na wenn du doch alles weist, dann melde deinen Einstieg nach Elternzeit in Vollzeit und lege dann am ersten Arbeitstag dein BV. Dann gibt es noch 2-3 Monate Gehalt und dann Mutterschaftsgeld


mellomania

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ausstellen. das ist sache des AG. und corona ist kein grund für ein bv. da muss der AG dich umsetzen. und ein bv erhälst du, wenn überhaupt, nur in dem rahmen, in dem du arbeiten könntest. du kannst nicht vollzeit angeben und mit bv rechnen, kind ist aber so nicht betreut. das ist fachmännisch. scrolle mal durch


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