Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger nach Elternzeit

Frage: Schwanger nach Elternzeit

Mila2310

Beitrag melden

Hallo Frau Bader , Ich war jetzt seit Juli 2014 erst im Beschäftigungsverbot und dann in Elternzeit. Diese wurde nach 20 Monaten unterbrochen und ich bin aufgrund erneuter Schwangerschaft in den Mutterschutz und danach 3 Jahre in Elternzeit. Die restliche Elternzeit von 16 Monaten habe ich am Ende der 2. Elternzeit dran gehangen diese geht jetzt noch bin zum 20.01.21. ich bin momentan in der 12. Woche schwanger und bekomme von meinem Gynäkologen ein Beschäftigungsverbot für ab Januar ausgestellt. Wie gehe ich jetzt vor ? Teile ich dies meiner Chefin so schriftlich mit und werde dann ab 20.1 wieder normal bezahlt ? Vielen Dank für ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Problem ist, dass ein Beschäftigungsverbot grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Der Frauenarzt kann dies nun Ausnahmefällen tun, zum Beispiel bei Mobbing. Ansonsten erhalten Sie ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bei einem Beschäftigungsverbot den normalen Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB


3wildehühner

Beitrag melden

Mit welcher Begründung möchte der Gynäkologe denn ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Mittlerweile hat sich da einiges geändert. Was ist denn mit deinem Arbeitgeber abgesprochen, wie du ab 20.1. arbeiten gehst? Vollzeit oder Teilzeit? Hast du für die Zeit eine Kinderbetreuung?


mellomania

Beitrag melden

aber der gyn kann doch jetzt nicht sagen dass ab januar probleme entstehen die jetzt nicht da sind. der AG kann das zu recht anzweifeln. wie war vereinbart dass du arbeitest? nur so kannst du auch ,wenn überhaupt, das bv erhalten. wenn du tz ausgemacht hast weil du nur so arbeiten kannst eben nur tz. die kinderbetreuung ist entscheidend. wenn der grund fürs bv wegfällt musst du sofort so arbeiten eben wie vereinbart.


Summer80

Beitrag melden

Ein Beschäftigungsverbot spricht dein Arbeitgeber aus, wenn er dich nicht nach MuSchuGesetz beschäftigen kann oder durch die Tätigkeit eine Gefahr für die Schwangerschaft ausgeht. Er kann dir auch eine Alternative Tätigkeit geben und dich zB. an den Empfang der Firma setzen, wenn von deiner eigentlichen Tätigkeit eine Gefahr ausgeht. Und ob dein AG eine solche Arbeit für dich hat, kann dein Frauenarzt nicht beurteilen. Ein Berufsverbot vom FA können AG und KK anzweifeln und kippen. Wenn durch das generelle Arbeiten (egal welcher Job) eine Gefahr für dich oder das Baby besteht, also die Gefahr medizinisch indiziert ist, bist du nicht arbeitsfähig und somit muss dich dein FA krank schreiben. Das kann er. Ein BV kann er nicht ausstellen, da er die Gegebenheiten bei deinen AG überhaupt nicht kennt und beurteilen kann.


Ani123

Beitrag melden

Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich dem AG mitteilen, dass eine Schwangerschaft besteht. Mehr nicht. Denn wer weiß schon was im Januar ist. Ihr AG hat somit Zeit einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Kann er den nicht stellen schickt er sie nach Ablauf der EZ ins BV. Kann er einen Arbeitsplatz stellen, sind sie verpflichtet zu arbeiten. Dass ihr Gynäkologe ihnen jetzt schon ein BV zusagt ist nicht korrekt. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nach Ablauf der EZ nicht aufnehmen können folgt fie AU. Die ist für die Berechnung des neuen EG hinsichtlich BV schlechter gestellt, wäre rechtlich aber der richtige Weg. Bei AU bekämen sie 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach KG. Wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist kann die Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Es würden dann 12 Monate von davor zur Berechnung genommen. Da sie da in EZ waren ohne EG-Bezug wären es 0-Runden und sie bekämen nur den Mindestsatz von 300€. Eine Verpflichtung zur Ausklammerung besteht nicht. KG zählt als 0-Runde. Somit hätten sie 6 Wochen mit Lohn. Bei BV hätten sie natürlich bis zum Eintritt des Mutterschutzes ihr Gehalt, welches auch so in die Berechnung des EG einfließt. Bedenken Sie, dass ihr AG ein BV zu jeder Zeit anfechten kann. KK prüfen dann gerne nochmal mit ihrem medizinischen Dienst und sollte der es anders sehen kann es bis zur Rückzahlung der gezahlten Beträge führen. Ich würde es da nicht drauf ankommen lassen. Es stellt sich auch die Frage, wie sie nach der EZ arbeiten möchten. VZ oder TZ? Sind ihre Kinder entsprechend betreut? Das muss auch während eines BV der Fall sein, denn das kann zu jeder Zeit aufgehoben werden. Ich habe schon miterlebt, BV bis 20SSW, danach arbeiten bis zum Mutterschutz. Nur gut, dass da die Betreuung des anderen Kindes gesichert war.


Mila2310

Beitrag melden

Es ist mit meinem Arbeitgeber nichts ausgemacht wie ich arbeiten werde. Meine Chefin hat leider von all diesen Dingen keine Ahnung und es interessiert sie auch nicht. Sie denkt ich komme hoffentlich einfach nicht wieder und fertig. Ich werde meinen alten Job so oder so nicht bekommen und sie würde mich kündigen , was sie aufgrund der Schwangerschaft aber nicht darf. Ich bekomme ein Beschäftigungsverbot weil ich an HG ( wie schon in den letzten beiden Schwangerschaften bis zur Geburt ) leide und aufgrund von Corona die Arbeit im medizinischen Bereich zu gefährlich ist. Außerdem hatte ich in der ersten Ss schon ein Bv weil die gute Dame sich rein garnicht für den Mutterschutz interessiert und man entweder so arbeitet wie sie das will oder halt geht.


Mila2310

Beitrag melden

Was auch mit dazu kam , trotz das sie selbst Gynäkologin ist wurde ich von ihr und dem damaligen Personal aufgrund meiner HG extrem gemobbt und psychisch fertig gemacht. Das ging so weit das in der Krankschreibung täglich mehrmals angerufen wurde , ob wortwörtlich : die kotzerei jetzt mal vorbei wäre , und wann ich gedenke mich mal zusammen zureissen.


3wildehühner

Beitrag melden

Du kann aber doch überhaupt nicht wissen, wie lange du unter HG leidest. Du kannst auch Glück haben und es geht es dir wieder gut.


Mila2310

Beitrag melden

Nichts desto trotz bleibt Corona , und hier wirst du im medizinischen Bereich , Erziehungsbereich etc. Direkt in ein bv geschickt wenn eine Schwangerschaft vorliegt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein AG muss dich ins BV schicken nicht der gyn. Und corona ist kein Grund. Dann arbeitet bald keiner mehr Und für ein BV muss man jedenfalls arbeitsfähig sein und dazu gehört eine funktionierende Kinderbetreuung.


Mila2310

Beitrag melden

Von der Kinderbetreuung ist keine Rede. Wer sagt das die nicht gewährleistet ist ? Da war überhaupt nicht das Thema. Corona ist durchaus ein Grund wenn man im medizinischen Bereich arbeitet und nebenbei zur Risikogruppe gehört , aber man ausschließlich nur im Patienten Kontakt arbeiten müsste. Desweiteren kann auch der Gynäkologen ein bv aussprechen. Es wäre schön einfach fachmännische Antworten kommen würde , von jmd der sich auskennt. Es ist eine Rechtsberatung und nicht jeder gibt seinen Senf dazu und bringt Themen wie Kinderbetreuung ins Spiel was überhaupt nicht relevant ist.


Felica

Beitrag melden

Mit HG bist du nicht arbeitsfähig, also AU. Um ein BV zu bekommen musst du zwingend arbeitsfähig sein. Seit dem 1.01.2018 gilt neues Recht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Na wenn du doch alles weist, dann melde deinen Einstieg nach Elternzeit in Vollzeit und lege dann am ersten Arbeitstag dein BV. Dann gibt es noch 2-3 Monate Gehalt und dann Mutterschaftsgeld


mellomania

Beitrag melden

ausstellen. das ist sache des AG. und corona ist kein grund für ein bv. da muss der AG dich umsetzen. und ein bv erhälst du, wenn überhaupt, nur in dem rahmen, in dem du arbeiten könntest. du kannst nicht vollzeit angeben und mit bv rechnen, kind ist aber so nicht betreut. das ist fachmännisch. scrolle mal durch


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...