Nickelodeon1980
Hallo Frau Bader. Ich habe am 23.6.2017 meine Tochter geboren. In der SSW hatte ich vom ersten Tag an ein Beschäftigungsverbot. Das bekam ich aufgrund meines Alters und zwei vorangegangen Fehlgeburten, und weil mein Arbeitsplatz in einer Fabrik nicht SSW freundlich war vom Arbeitgeber und Frauenarzt ausgesprochen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit und das Elterngeld auf 2 Jahre bezahlt bekommen. Nun hätten wir gern nochmal ein Baby und überlegen wann der beste Zeitpunkt dafür wäre. Gegen Ende der Elternzeit nächstes Jahr im Juni? Ich würde wohl direkt wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, aus oben genannten Gründen zudem hatte ich in der SSW das HELLP Syndrom. Oder jetzt gleich unser Glück versuchen? Leider muss ich da auch ein bischen nach dem Geld schauen, so blöd es klingen mag. Wenn ich jetzt schwanger werden würde, könnte ich die Elternzeit abbrechen und ins BV gehen? Dann würde ich in der SSw ja mein Gehalt beziehen und das würde auch ins Elterngeld miteinberechnet werden? Oder geht das nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Nicole
Hallo, 1. Für mich klingen Ihre Beschwerden eher nach einer Krankschreibung als einem Beschäftigungsverbot. 2. Man kann die Elternzeit nicht vorher beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen 3. Seit 2018 sind die Regeln zum Beschäftigungsverbot Strenger geworden. Jetzt kann normalerweise nur der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Man darf die Elternzeit nicht abbrechen um ins Bv zu gehen erst zum neuen mutterschutz im Moment hättest du auch viele 0 Runden beim Elterngeld
Mitglied inaktiv
Jetzt schwanger werden wäre geldlich gesehen dumm. 1.Weil die Elternzeit abbrechen für ein BV ist nicht erlaubt. 2. müsste der AG deiner vorzeitiger Vollzeit Rückkehr ja zustimmen und 3. du für das BV ja eine Kinderbetreuung nachweisen musst. Dein AG kann dir jederzeit eine mutterschutztaugliche Arbeit geben Und wenn du jetzt schwanger wirst, zählt ja jedes Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt Kind 2. das sind alles 0€ nach dem 14. Lebensmonat von Kind 1 Tipp... Für gutes Elterngeld erst wieder arbeiten entweder in dieser Elternzeit Teilzeit oder nach der ez dann Vollzeit
Terkey235
Hallo Nicole, wenn du im kommenden Jahr kurz nach Ende der Elternzeit schwanger werden würdest, würden sowohl dein Arzt als auch dein Arbeitgeber die nächsten Schritte prüfen. Seit der Geburt deiner Tochter gab es einige Änderungen. Dein Arbeitgeber darf dich nicht mehr einfach ins Beschäftigungsverbot schicken, sondern soll einen passenden anderen Arbeitsplatz für dich suchen. Das kann zum Beispiel im Büro sein, Telefondienst, Hilfe bei ungefährlichen Tätigkeiten etc. Meine Nichte z.B. arbeitet in der Altenpflege und führt in der Schwangerschaft andere Tätigkeiten aus. Schweres Heben etc. sind ausgeschlossen, klar. Dafür macht der AG eine Gefährdungsbeurteilung. Beim letzten Kind hatte sie übrigens noch ein Beschäftigungsverbot. Alter oder vorangegangene Fehlgeburten führen auch nicht mehr automatisch zu einem Verbot. Beschwerden oder Erkrankungen führen eher zu einer Krankschreibung, also unter Umständen nach sechs Wochen zu Krankengeld. Das alles muss nicht so sein, vielleicht hast du Glück. Ich würde aber nicht damit fest planen und dann am Ende auf die Nase fallen. Du müsstest in jedem Fall eine Betreuung für dein Kind nachweisen, also beispielsweise einen Krippen- oder Kigaplatz. Wenn du in Vollzeit zurückkommen würdest, bräuchtest du einen passenden Nachweis. Die Elternzeit abzubrechen, um ins Beschäftigunsgverbot zu gehen, ist natürlich nicht ganz sauber. Man könnte unterstellen, dass man ein Verbot kalkulierst, um an Gelder zu kommen, die man in Elternzeit nicht hättest. Weißt du, was ich meine? Das Verbot ist dazu da, Frauen vor Gefahr am Arbeitsplatz zu schützen. Da du aber in Elternzeit wärst, gäbe es gar nichts, wovor du geschützt werden müsstest. Du würdest also einen Schutz aufgeben und dich unnötig einer Gefahr aussetzen. Das Gesetz wurde verschärft, weil die Verbote eine gewisse Ungerechtigkeit mit sich bringen: Die Allgemeinheit zahlt etwas für Frauen, die dann bei vollem Gehalt zuhause sitzen, obwohl sie durchaus andere Tätigkeiten ausführen könnten, also beispielsweise leichte Arbeiten, Telefondienst, Dinge Sortieren, Listen erstellen etc. Wenn sie zuhause sind, zahlen das eben auch andere Mütter und Väter, die arbeiten müssen und nicht bei ihren Kindern sein können. Deswegen die Änderungen. Du könntest in jedem Fall die Elternzeit einen Tag vor dem Mutterschutz beenden und würdest das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Das ist kein Problem und dein gutes Recht. Versteh mich nicht falsch. Ich kann total nachvollziehen, dass ihr auf das Geld achten müsst und für eure Familie einen guten Weg sucht. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Denn drei Jahre zu überbrücken, bei denen man maximal zwei Jahre Geld bekommt, ist nicht so einfach stemmbar. Da muss man wahrscheinlich in den saueren Apfel beißen und zumindest etwas arbeiten, um die Familienkasse aufzubessern. Das Gute wäre, dass du damit auch dein Elterngeld erhöhen würdest, statt Nullrunden zu fahren. Langfristig gesehen ist das wahrscheinlich der sichere Weg. Du hast einen Anspruch auf Betreuung für dein Kind ab dem ersten Geburtstag. Das steht dir absolut zu. Alles Gute, terkey
Dojii
Ich muss jetzt einfach mal sagen, das war die ruhigste und beste aufklärende Antwort zum Thema BV in Elternzeit, die ich hier jemals gelesen habe. Ein Lichtblick bei den ganzen emotionalen Ausrastern, die bestimmte Antworten hier zu dem Thema sonst zum Besten geben.
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