Kampfzwerglein
Hallo Frau Bader, theoretisch denke ich, weiß ich Bescheid, aber ich habe noch nie jemanden gefragt ob der Sachverhalt jetzt wirklich so ist. Ich habe 3 Jahre Elternzeit mit dem 1. Kind, die am Dezember.2014 endet. Ich bin jetzt wieder schwanger und der ET ist Juni 2013. Ich denke, dass ich somit in der Elternzeit entbinde und mir somit meine Arbeit die weiteren 3 Erziehungsjahre sicher ist. Ist das korrekt? Was muss ich beachten und beantragen, dass dem so ist? Vielen Dank und Grüße Babette
Hallo, bei Kindern ab 2012 kann man am Tag vor dem Mutterschutz die erste EZ abbrechne und dann MG von KK u AG erhalten. Die sich überschneidende Zeit kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ des Kindes aufheben, wenn der AG zustimmt. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Noch viel besser... du kommst in den Genuss der Gesetzesänderung BEEG: Du darfst pünktlich zur Mutterschutzfrist von Kind 2 deine Elternzeit von Kind 1 beenden. Erhältst somit das volle Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber. Nach Geburt von Kind 2 nimmst Du die nächsten 3 Jahre Elternzeit in Anspruch. Und die Zeit, die von Kind 1 noch übrig ist, kannst Du mit Zustimmung des Arbeitgebers dann auch noch an die Elternzeit von Kind 2 dranhängen. Du brauchst also gar nicht in Elternzeit von Kind 1 entbinden... kannst Dir die verbliebene Elternzeit aufsparen (bis zu 12 Monate dürfen ja bis zum 8.LJ des Kindes übertragen werden wenn der AG zustimmt) und hast auch noch finanzielle Vorteile. Und natürlich ist dir deine Arbeitsstelle weiterhin sicher. Denn in Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit bist Du unkündbar. Alles Gute für die Schwangerschaft und Geburt.
Kampfzwerglein
Danke für die aufschlussreiche Antwort. Muss aber noch genauer nachfragen. Ich wollte jetzt eigentlich, das 3. Jahr beantragen. Ich habe aber gehört, wenn es erstmal beantragt ist, dass es dann auch nicht mehr "aufgehoben" werden kann. Sprich, wenn ich es vorzeitig beende, durch arbeit, oder Kind. Kann ich es nicht mehr bis zum 8. LJ in Anspruch nehmen? Wenn ich das 3. Jahr aber nicht beantrage, müsste ich doch noch arbeiten gehen um die Stelle nicht zu verlieren, oder? Was soll ich jetzt konkret machen? Bekomme ich dann zur Mutterschutzfrist von Kind 2 das volle Mutterschaftsgeld, sprich meinen damaligen Lohn? (sprich 14 Wochen?) Vielen Dank!
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