Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger im Mutterschutz

Marti84

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Hallo, mein Sohn wurde am 20.04.2010 geboren. Somit läuft mein Mutterschutz am 20.04.2013 aus. Jetzt in bin ich wieder schwanger. Entbindungstermin ist 23.07.2013. Meine Frage ist, was passiert in der Zeit wo mein Mutterschutz ausläuft und der neue Mutterschutz bzw. das neue Baby da ist? Ich habe nämlich seit letztem Jahr keinen Arbeitsgeber mehr, weil dieser insolvenz angemeldet hat. Bin somit im Arbeitsamt gemeldet, aber kann bis 20.04.2013 zu Hause bleiben. Nur was danach? Muss ich mich Arbeitslos melden? Krieg ich trotzdem die 300€ Erziehungsgeld für das neue Baby? Muss mir der Arzt dann Beschäftigungsverbot ausstellen. ich knann ja schlecht im April eine neue Arbeit beginnen wenn ich schwanger bin. Oder muss ich mich arbeitslos melden. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie kein Arbeitgeber haben, haben sie auch keine Elternzeit. Sie können aber in dieser Zeit Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Trotzdem können Sie Elterngeld bekommen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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In erster Instanz ist der Vater des Kindes für Euch zuständig, wenn Du keinen Arbeitgeber hast und nicht arbeiten gehen möchtest. ALG1 bekommst Du nur wenn Du auch arbeiten willst. Und nur in dem Rahmen in dem Du arbeiten kannst. 100 % wie früher vollen Satz. 50% in Teilzeit gibt auch nur 50% ALG1. Entsprechende Betreuung für Kind 1 muss teilweise nachgewiesen werden. Und bewerben kannst Du Dich sicherlich, auch schwanger, ob sie Dich nehmen steht auf einem anderen Blatt, aber Du erfüllst dann Deine Pflicht. Elterngeld bekommst Du auf jeden Fall 300€, diese werden aber bei ALG2 oder Wohngeld und anderen Sozialleistungen angerechnet als Einkommen. Elterngeld ist ja Lohnersatz, und da Du keiner Arbeit nachgehst, brauchst Du auch keinen Ersatz. Wovon lebst Du denn jetzt ?


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