FB1303
Hallo, Ich habe jetzt überall was anderes gelesen. Bitte helfen Sie mir. Ich habe beim meinem ersten Kind elterngeldPlus beantragt. Also elternzeit 2 jahre. Wir planen das zweite Kind zeitnahe. Also wollen dass zwischen beiden Kindern ca. 2 jahre liegen. Erstes Kind geboren 13.03.2020. Ich möchte dann dass das zweite Kind auch ca. März 2022 auf die Welt kommt. Zur Zeit beziehe ich 850€ elterngeld da auf 2 jahre verteilt ist. Ich habe gelesen das der bemessungszeitraum 12 Monate vor Et liegt. Da ich aber während dessen noch elterngeld beziehe in Höhe von 850€ wird das dann übersprungen und wie beim Kind 1 vor der entbindung von Kind 1 berechnet? Das heisst ich würde ca. die selbe Summe an elterngeld für kind 2 bekommen ? Vielen Dank im voraus!
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Felica
Ja und nein. Ein Teil der Zeit wird übersprungen. Nicht die komplette EG Plus über 2 Jahre ist auch nicht möglich wenn du mutterschsftsgeld bekommen hast, da die Monate mit mutterschagtsgeld immer basismonate sind. Wenn du wirklich Kind 2 im März 22 bekommst wird es deutlich weniger EG sein. Den du wirst einige Monate dabei haben welche beim neuen EG mit 0 € gewertet werden. Den längstens 14 Monate EG und due Monate mit mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen. Geschwisterbonus gibt es auch nur bis das ältere Kind 3 wird, selbst dann wenn EG länger läuft. Mein Rat also wenn es nicht weniger werden soll, entweder ab dem 15ten Lebensmonat mindestens wieder in TZ arbeiten dann wird das TZ-Gehalt mit berücksichtigt. Oder zeitnah wieder schwanger werden so das beide Kinder höchstens 18 Monate auseinander sind.
Ähnliche Fragen
Guten Abend ich bin etwas verwirrt *seufz* ... z.Zt. bin ich eine glückliche Mami von unserem 1. Sohn der aktuell jetzt fast 6 Monate alt ist. Das Elterngeld bekomme ich über eine Laufzeit von 2 Jahren (mit halbierten Beiträgen) ausgezahlt. Nun werden wir etwas unerwartet (weil ich nach wie vor voll stille) wieder Eltern. Vorraussichtlicher ...
Hallo, mein Mann und ich planen ein 2. Kind unser Sohn ist am 6.6.14 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Ich bekomme für diese Zeit 544€ im Monat. Nun meine Frage: wieviel Elterngeld würde ich bekommen wenn ich noch während dieser Elternzeit schwanger werden und entbinden würde? Man weiß ja nie wann es klappt, aber bei unserem Sohn ...
Hallo,ich habe mal eine Frage die wohl hier schon mehrere gestellt haben,aber ich komme trotzdem nicht ganz mit .Ich habe am 1.9.2016 mein erstes Kind bekommen und bekomme " noch" Mutterschutzgeld....(wenn das richtig benannt worden ist) dann gehe ich 12monate in Elternzeit,wenn ich in den 12monaten schwanger werden sollte und ein 2.kind bekommen w ...
Hallo Frau Bader, Ich habe am 24.10.2013 einen Sohn geboren. Hatte Elternzeit bis 24.10.2016 habe 2 Jahre Elterngeld bezoge. Ich beziehe seit dem 24.10.2016 wieder volles Gehalt. Ab dem 02.01.2017 gehe ich in Mutterschutz bekomme ja dann 6Wochen vor der Geburt und 6Wochen nach der Geburt Mutterschutzgeld. Wie wird denn das Elterngeld berechnet? Da ...
Hallo zusammen, der letzte Beitrag ist jetzt eine zeitlang her. Hier der Link zum vorgegangenen Thread. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=167348&suche1=Elterngeld+2.+Kind+in+Elternzeit&seite=7 Die kritische Zeit ist um und ich habe den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert. Der Mutterschutz beginnt am 29.03.201 ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und wir erwarten Ende Januar unser erstes Kind. Ich würde gerne 2 Jahre zu Hause bleiben und werde dementsprechend die Elternzeit von 2 Jahren beantragen. Wir planen allerdings zeitnahe ein weiteres Kind. Wie verhält es sich dann mit der Elternzeit? Beantrage ich die Stilllegung der Elternzeit für das erste K ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte ebenfalls ein paar knifflige Fragen, wo ich auch mit intensiven Internetrecherchen leider nicht weiterkomme. Unsere Tochter ist am 17.06.2019 geboren. Ich habe erstmal 12 Monate Elterngeld beantragt, mein Mann nochmal zwei Monate zusätzlich, parallel mit mir jetzt im Nov/Dez. Ich arbeite als Beamtin im öffen ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt