Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger für das 2. Kind Elterngeldplus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger für das 2. Kind Elterngeldplus

FB1303

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Hallo, Ich habe jetzt überall was anderes gelesen. Bitte helfen Sie mir. Ich habe beim meinem ersten Kind elterngeldPlus beantragt. Also elternzeit 2 jahre. Wir planen das zweite Kind zeitnahe. Also wollen dass zwischen beiden Kindern ca. 2 jahre liegen. Erstes Kind geboren 13.03.2020. Ich möchte dann dass das zweite Kind auch ca. März 2022 auf die Welt kommt. Zur Zeit beziehe ich 850€ elterngeld da auf 2 jahre verteilt ist. Ich habe gelesen das der bemessungszeitraum 12 Monate vor Et liegt. Da ich aber während dessen noch elterngeld beziehe in Höhe von 850€ wird das dann übersprungen und wie beim Kind 1 vor der entbindung von Kind 1 berechnet? Das heisst ich würde ca. die selbe Summe an elterngeld für kind 2 bekommen ? Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


Felica

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Ja und nein. Ein Teil der Zeit wird übersprungen. Nicht die komplette EG Plus über 2 Jahre ist auch nicht möglich wenn du mutterschsftsgeld bekommen hast, da die Monate mit mutterschagtsgeld immer basismonate sind. Wenn du wirklich Kind 2 im März 22 bekommst wird es deutlich weniger EG sein. Den du wirst einige Monate dabei haben welche beim neuen EG mit 0 € gewertet werden. Den längstens 14 Monate EG und due Monate mit mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen. Geschwisterbonus gibt es auch nur bis das ältere Kind 3 wird, selbst dann wenn EG länger läuft. Mein Rat also wenn es nicht weniger werden soll, entweder ab dem 15ten Lebensmonat mindestens wieder in TZ arbeiten dann wird das TZ-Gehalt mit berücksichtigt. Oder zeitnah wieder schwanger werden so das beide Kinder höchstens 18 Monate auseinander sind.


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