Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit mit 2. Kind schwanger, Berechnung Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In Elternzeit mit 2. Kind schwanger, Berechnung Mutterschaftsgeld

Marika864

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Hallo zusammen, der letzte Beitrag ist jetzt eine zeitlang her. Hier der Link zum vorgegangenen Thread. http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=167348&suche1=Elterngeld+2.+Kind+in+Elternzeit&seite=7 Die kritische Zeit ist um und ich habe den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert. Der Mutterschutz beginnt am 29.03.2017. Teilzeit in Elternzeit beginnt offiziell am 25.01.2018. Sollte ich die Elternzeit noch um ein paar Tage in den Februar verlängern? Normalerweise hätte ich zu Beginn der Teilzeit in Elternzeit noch ein paar Tage Urlaub genommen, um dann im Februar zu starten, aber das wirkt sich ja dann negativ auf die Berechnung des Mutterschaftsgeldes aus richtig? Generell habe ich Elternzeit bis 24.01.2019 eingereicht. Elterngeld Plus hätte ich jetzt noch eine Frage. Kann ich das noch nachträglich ändern, ich habe nur 12 Monate beantragt, der Vater und ich leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt, weil dieser selbstständig im Ausland tätig ist, da hätte ich wahrscheinlich auch 14 Monate beantragen können oder? Oh man, ich bin so unwissend was das angeht. Und wie wirkt sich die Splittung Elterngeld Plus dann finanziell aus? Vielen Dank im Voraus. VG, Marika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die letzten Monate jetzt noch beantragen 2. Die EZ von K1 am Tag vor Beginn ds Mutterschutzes beenden u das volle MG bekommen Liebe Grüße NB


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