nanab
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist hochsensibel und geht auf eine Privatschule, es war ursprünglich ein nicht hoher zweistelliger Betrag an Schulgeld, nun wollen sie aber einkommensbasiertes Schulgeld einführen, bei gemeinsamem Sorgerecht basiert das auf dem Einkommen beider Elternteile. Die Kinder sind aber immer zu 100% bei mir und der Vater hat nicht mehr Geld als für den Mindestunterhalt von 3 Kindern bei 45.000 Euro, er hat kein Geld für Betreuungsunterhalt oder Schulgeld, ich selber habe auch nicht viel zurzeit (nur Unterhalt und Kinderzuschlag, bald Elterngeld, also weniger als er). Ist es wirklich so, dass der alleinerziehende Elternteil das ganze Schulgeld basierend auf dem Einkommen beider Elternteile zahlen muss? Ich kann das gar nicht glauben. Ich habe noch weniger als er, aber muss für ihn mitzahlen? Und selbst wenn ich viel Geld hätte, warum sollte ich alleine für zwei Einkommen zahlen müssen? Ich finde es so unfair, dass ich alleine zahlen soll für Einkommen, das ich gar nicht verdiene. Die Schulgeldstelle sagte "wenn beide unterschrieben haben, müssen beide zahlen", das Jugendamt sagt aber er muss nicht zahlen, er darf sogar nicht zahlen, wenn er nicht genug hat, Unterhalt für das 4. Kind und Betreuungsunterhalt zu zahlen. Ist es eine Möglichkeit, dass nur ich alleine den Vertrag unterschreibe, wenn wir das geteilte Sorgerecht haben? Vielen lieben Dank
Hallo, zunächst einmal stellt sich die Frage, ob die Entscheidung, dass das Kind auf eine Privatschule geht, gemeinsam getroffen wurde und ob es vielleicht schon vor der Trennung auf diese Schule gegangen ist. Dann stellt das Schulgeld Mehrbedarf dar, was anteilig von den Eltern zu zahlen ist. wenn Sie die Entscheidung alleine getroffen haben ist es nicht sein Problem. Liebe Grüße NB
Anni3
Normalerweise wird doch nur der Unterhalt zu deinem Einkommen dazugerechnet - nicht das ganze Einkommen deines Mannes. So kenne ich es bei unserer Nachbarin, deren Sohn auf eine Privatschule geht.
Lena_1922
Schulgeld ist Mehrbedarf den er nicht zahlen muss/kann, weil er ein Mangelfall ist. Wenn du deutlich unter dem Mindest KU liegst - kannst du anteilig Unterhaltsvorschuss beziehen (bis 5 187 €, 6-11J. 252 €, 12-17 J. 338 € p. Kind). Die Bemessungsgrundlage des Schulgeldes liegt bei der Schule - ggfls. werden Geschwisterkinder mit berücksichtigt mit einem Freibetrag? Gibt es vielleicht ein Stipendium?
nanab
Ja und genau das finde ich so ungerecht. Wenn er nicht zahlen kann, wieso wird dann sein Einkommen zugrunde gelegt? Darf er denn zahlen, wenn ich Unterhaltsvorschuss bekomme? Ich fände es ja okay, alleine zu zahlen für mein Einkommen, aber wieso für seins, wenn wir getrennt sind??
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