mama.frosch
hallo frau bader, wie sieht hier die gesetzliche regelung aus: mutter alleinerziehend, bekommt für das kind unterhalt, hat eine geringfügige beschäftigung (nciht voll ausgereizt) und alg2. das kind geht in die vierten klasse einer privaten gesamtschule, die eltern haben den vertrag (trennung war erst vor einem jahr) gemeinsam unterschrieben und auch gemeinsam das interesse, dass das kind die schule weiterbesucht. das schulgeld beträgt 120 euro im monat - muss die mutter das komplett allein vom unterhalt zahlen oder müsste der vater hier einen anteil übernehmen? vielen dank!
Hallo, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, klar. Wie soll die mUtter das alleine finanzieren Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo soweit ich weiss läuft das nicht unter sonderbedarf und muss somit vom Uh getragen werden. http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
mama.frosch
auch wenn beide den vertrag unterschrieben haben?
CKEL0410
schätze schon du bekommst ja den uh, aber vielleicht weiß fr bader es genau,also so steht es halt bei dem sonderbedarf.
Sternenschnuppe
Ich meine zu wissen dass er sich beteiligen muss, sofern er das kann. Zahlt er den vollen Unterhalt und ist darüber noch leistungsfähig ? Ihr habt beide unterschrieben, und nur weil ihr nun getrennt seid haftest Du nicht alleine nach meinem Wissen. Klar, möchte er den Wechsel auf eine kostenfreie Schule muss man sehen. Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall ob er sich beteiligt.
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