Sehr geerhte Frau Bader,
Ich habe ein 4 Monat altes Baby zuhause. Siet kurzem ist uns aufgefallen,das wir Schimmel in mehren aussenwänden haben. Ich habe damals als Baby Atshma wegen schimmel bekommen,was mich bis heute begleitet. Jeder weiss ja das schimmel nicht gut für die Atemwege sind.
WAs sind unsere Rechte. Wir haben den Vermieter bescheid gegeben,aber die wollen nur es weg machen ohne die Aussenwänder zu Sanieren. Meine Nachbarn haben ebenfalls Schimmel in den Wohnung. Die wohnung in der wir leben ist Altbau und somit kommt immer mehr Feuchtigkeit in den aussenwämden. Lüften tun wir auch regelmäßig und auch richtig, Abgesehen davonw ohnen wir gerade mal ein halbes Jahr hier und in so einer Zeit bildet sich doch nicht so viel Schimmel.Können Sie mir mit paar Tips Helfen?
von
justinchen2012
am 10.12.2012, 11:10
Antwort auf:
Schimmel in der Wohnun
Hallo,
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab.
Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage).
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %.
Zum Kinderarzt würde ich auch gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass Kranheiten daher kommt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2012