Mitglied inaktiv
hallo ich weiß nicht ob ich bei ihnen richtig bin aber es ist mir sehr wichtig......... ich lebe in scheidung und bin von meinem neuen lebenspatner jetzt in der 29 ssw schwanger..nun habe ich aber gehört,wenn ich bis zum et nicht geschieden bin,ist es rechtlich gesehen das kind von meinem noch mann aber er ist doch garnicht der vater?? er muß da wohl dann auch irgendwas unterschreiben,damit ich das kind anmelden kann!!ist das wahr und wie beantrage ich dann das kindergeld und so??es ist doch das kind von meinem freund und nicht das von meinem mann!! kann das kind dann auch den nachnamen,meines freundes tragen oder muß das mein noch ehlicher name sein?? bitte sie sehr um hilfe
Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Ja wenn Du bis zur Geburt nicht geschieden bist , gilt Dein Nochmann als Vater und das Kind bekommt dann auch seinen Nachnamen ( wenn das Euer Ehename ist ) Am Besten Ihr geht zu dritt zum Jugendamt/ Standesamt und Dein Nochmann muß eine Vaterschaftaberkennung und Dein jetziger Freund eine Vaterschtsanerkennung machen ! Mit diesen Schreiben kannst Du dann Kindergeld usw beantragen -da wird dann der Freund angerechnet ! lg safrarja
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